Alkoholkonsum spielt im Verwaltungsrecht - nämlich bei der Beurteilung der charakterlichen Eignung eines Inhabers einer Fahrerlaubnis oder des Bewerbers um eine solche - eine herausragende Rolle.
Besonders wird dies deutlich, wenn es nach einem Strafverfahren oder beim Vorliegen sonstiger erheblicher Verdachtsmomente auf Alkoholabhängigkeit oder -missbrauch um die Anordnung zum Beibringen eines ärztlichen Fachgutachtens bzw. einer medizinisch-psychologischen Fahreignungsuntersuchung (MPU) geht.
Verwaltungsgericht Köln v. 06.09.2022:
Zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug wegen Alkohol und der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU)
BVerwG v. 14.12.2023:
Zur Abgrenzung wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss für die Anordnung einer MPU
Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 23.05.2019:
Zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach wiederholten Trunkenheitsfahrten und verweigerter medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU)
Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 12.05.2026:
Zur Unzulässigkeit von Rechtsschutz gegen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) als Verfahrenshandlung
Verwaltungsgericht Köln v. 04.06.2014:
Fahrerlaubnisentzug wegen Alkoholmissbrauchs: Hohe BAK als Indiz für Ungeeignetheit und Widerlegung positiver Prognose
Verwaltungsgericht Köln v. 13.11.2013:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender gefestigter Alkoholabstinenz nach wiederholtem Alkoholmissbrauch
Oberverwaltungsgericht NRW v. 18.12.2007:
Zur Anwendung von § 13 und § 46 Abs. 3 FeV im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und zur Gutachtenanforderung bei Alkoholmissbrauch