Das Verkehrslexikon

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Aufbauseminar - Fahreignungsseminar - verkehrspsychologische Beratung - Wiederherstellungskurse




Gliederung:


   Einleitung
Weiterführende Links
Allgemeines
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nicht-Teilnahme an einem Aufbauseminar / Nachträgliche Teilnahme
Anordnung eines Aufbauseminars nach Ablauf der Probezeit
Teilnahme und Punkteabzug
Teilnahme und Ermäßigung der Geldbuße
Wiedereinsetzung und Rechtskraft
Aufbauseminar für Radfahrer
Absehen vom Fahrverbot?



Einleitung:


Im Fahrerlaubnissystem sind in der Absicht, künftige Verkehrsverstöße möglichst zu vermeiden, nach der Länge des Besitzes einer Fahrerlaubnis und nach der Häufigkeit von vorgefallenen Verkehrsverstößen abgestufte Einwirkungsmöglichkeiten geschaffen, mit denen der Betroffene selbst von sich aus oder mit amtlicher Nachhilfe der Fahrerlaubnisbehörde an der Verbesserung seines Fahrverhaltens arbeiten kann.

Bevor drastischere Mittel wie die Anordnung einer MPU oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Zuge kommen, können verschiedene Nachschulungsmaßnahmen durchlaufen werden, sofern dem nicht die Schwere eines begangenen Delikts oder beispielsweise der Konsum sog. harter Drogen entgegenstehen (in solchen Fällen wird die Fahrerlaubnis ohne Vorwarnung entzogen).

Als vorgeschaltete Maßnahmen kommen verschiedene Aufbauseminare in Betracht, und zwar im wesentlichen solche für Inhaber einer Probefahrerlaubnis, wenn von ihnen bestimmte Zuwiderhandlungen begangen worden sind.

Für das neue Fahreignungs-Bewertungssystem ist das sog. Fahreignungsseminar (FES) nach § 4a StVG geschaffen worden. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die sich aus einer psychologischen und einer pädagogischen Komponente zusammensetzt, die letztlich dazu führe sollen, dass das Verkehrsverhalten des Betroffenen positiv verändert wird. Nicht zuletzt deshalb werden die Maßnahmen der Ermahnung und der Verwarnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme verbunden (dass trotz freiwilliger Teilnahme bei einer Verwarnung kein Punkteabzug mehr in Betracht kommt, mag man motivationspsychologisch durchaus bedauern).

Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Und schließlich kann ein Führerscheininhaber oder -bewerber auch an einem sog. Wiederherstellungskursus nach § 70 FeV teilnehmen.

Bei der Prüfung der Frage, ob die Führerscheinstelle Probezeitmaßnahmen verhängen muss, ist sie an die rechtskräftigen Feststellungen in einem vorangegangenen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gebunden, so dass der Betroffene nicht geltend machen kann, dass er die Tat nicht begangen habe.

Im Hinblick darauf, dass sich die fahrerlaubnisrechtlich e Gesetzeslage mit der Einführung des Fahreignungsbewertungs-Systems stark verändert hat, muss nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Gerichtsentscheidungen, die noch zur Rechtslage vor dem 01.05.2014 ergangen sind, nicht uneingeschränkt auf Konfliktfälle aus der Zeit nach diesem Datum angewandt werden dürfen.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Fahrerlaubnis und Führerschein

Verkehrszentralregister

Das Punktsystem

Tilgungsfristen für die Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) und Verwertungsverbote

Verwertungsverbote im Verwaltungsverfahren

Aufbauseminar - Fahreignungsseminar - verkehrspsychologische Beratung - Wiederherstellungskurse

Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Ablauf der Probezeit

Nachschulung, Aufbauseminare und sonstige Maßnahmen

Verkehrspsychologische Beratung

Das allgemeine Aufbauseminar nach Verstößen während der Probezeit

Das besondere Aufbauseminar nach Alkohol- und Drogenverstößen während der Probezeit

Die Löschung von Punkten im Fahrerlaubnisverfahren

Nicht-Teilnahme an einem Aufbauseminar / Nachträgliche Teilnahme

Die Bindungswirkung des Strafurteils bzw. der Entscheidung im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber der Verwaltungsbehörde bei der Beurteilung der Fahreignung und bei Probezeitmaßnahmen

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Allgemeines:


VG Magdeburg v. 27.08.2004:
Den Anforderungen des § 4 Abs. 3 Nr. 2 StVG gegenüber dem Fahrerlaubnisinhaber bei Erfüllung der Voraussetzungen die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wird die Fahrerlaubnisbehörde schon dann gerecht, wenn sie gemäß §§ 45 , 37 FeV auf die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung hinweist und hierfür eine Frist bestimmt. Die Behörde ist nicht verpflichtet, zu ermitteln, ob das Seminar absolviert wurde.

VGH Mannheim v. 11.08.2009:
Die Einstufung jeglicher Geschwindigkeitsüberschreitung als schwerwiegend (vgl. A 2.1 der Anlage 12 zur FEV) unabhängig davon, ob der Verstoß nach § 4 StVG i.V.m. § 40 FeV, Anlage 13 mit 4 Punkten, 3 Punkten oder nur einem Punkt bewertet wird, ist mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, weil beide Regelungen unterschiedliche Zwecke verfolgen. Während Maßnahmen nach dem Punktesystem des § 4 StVG dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Mehrfachtätern unabhängig von deren Erfahrungsstand und Alter dienen, sollen behördliche Maßnahmen nach § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG Gefährdungen durch unerfahrene Fahrzeugführer entgegenwirken. Die Entscheidung des Gesetzgebers, zu diesen Tatbeständen wegen ihres Gefahrenpotentials und der hierin zum Ausdruck kommenden Einstellungs- und Verhaltensdefizite jegliche Verstöße gegen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über die Geschwindigkeit zu zählen, liegt in den Grenzen seines Beurteilungsspielraums und verstößt nicht gegen das Willkürverbot. Der Gesetzgebers ist befugt, einen Sachverhalt durch generalisierende und auf den typischen Regelfall bezogene Bestimmungen zu regulieren.

VG Freiburg v. 27.01.2010:
Gemäß § 4 Abs. 11 Satz 3 StVG entfällt die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, wenn die zur Wiedererteilung beantragte Fahrerlaubnis zuvor gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG wegen Nichtteilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar entzogen worden ist. Eine Ausnahme hiervon hat jedoch dann zu gelten, wenn die frühere Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar unzulässig war, weil wegen konkreter Eignungszweifel (hier: wiederholte vorsätzliche Straftaten gemäß § 6 PflVG ) die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zwingend gewesen wäre und mithin das Punktsystem gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG wegen der Notwendigkeit einer anderen Maßnahme nicht zur Anwendung hätte kommen dürfen.

VG Meiningen v. 19.08.2010:
Nach der sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. Abs. 7 Satz 1 StVG ergebenden Wertung des Gesetzgebers stellt ein Fahrerlaubnisinhaber, der 14 Punkte oder mehr erreicht, eine Gefährdung der Verkehrssicherheit für die Allgemeinheit dar, die nur durch Teilnahme an einem Aufbauseminar für die Zukunft behoben werden kann. Nimmt der Fahrerlaubnisinhaber an diesem Aufbauseminar nicht teil, bleibt die von ihm ausgehende Gefährdung der Allgemeinheit erhalten, so dass ihm sofort zwingend die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Dabei kommt es auf persönliche finanzielle Umstände des Verkehrsteilnehmers nicht an.

VG Gelsenkirchen v. 15.06.2010:
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar ist unerheblich, dass die im Bescheid gesetzte Frist zur Beibringung einer Teilnahmebescheinigung zu einem Zeitpunkt endet, zu dem bereits die Tilgungsreife einzelner Eintragungen eingetreten ist.

OVG Lüneburg v. 09.07.2013:
Die Beschränkung der Verwertbarkeit von Eintragungen über gerichtliche Entscheidungen (vor ihrer Tilgung) auf 5 Jahre nach § 29 Abs. 8 Satz 2 StVG a.F. gilt nicht für nur im Verkehrszentralregister eingetragene behördliche Entscheidungen.

OVG Münster v. 16.06.2014:
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht gehalten, über den Hinweis auf die Möglichkeit eines (freiwilligen) Aufbauseminars zur Punktereduzierung hinaus auch näher über die genauen Voraussetzungen für eine solche Punktereduzierung zu informieren und über den Gesetzesinhalt hinausgehende Erläuterungen zu geben.

VG Neustadt v. 25.01.2016:
Die Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 FeV muss vor Beginn des Kurses nach § 11 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 FeV vorliegen. - Bei ihrer Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung nach § 11 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 FeV ist die Fahrerlaubnisbehörde nicht frei, sondern an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden. - Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei ihrer Entscheidung nach § 11 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 FeV zu berücksichtigen, dass die Verweigerung der Zustimmung grundsätzlich eine erneute medizinisch psychologische Begutachtung des Betroffenen zur Folge haben wird. In ihre Entscheidung hat die Fahrerlaubnisbehörde daher einzustellen, dass eine medizinisch psychologische Untersuchung einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt.

VG Stade v. 18.06.2019:
Kommt der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach einer schweren Zuwiderhandlung der Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nach, so ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen. Im Einzelfall kann dies unverhältnismäßig sein. Insoweit muss der Fahrerlaubnisinhaber substantiiert darlegen, weshalb ihm die Teilnahme an einem Seminar nicht möglich war. Eine berufsbedingte längerfristige Ortsabwesenheit begründet dieses nicht ohne weiteres, da der Betroffene auch an einem anderen Ort ein solches Seminar besuchen kann.

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Nicht-Teilnahme an einem Aufbauseminar / Nachträgliche Teilnahme:


Entziehung der Fahrerlaubnis nach Versäumung der Frist zur Teilnahme an einem Aufbauseminar / Nachträgliche Teilnahme nach Fristablauf/a>

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Anordnung eines Aufbauseminars nach Ablauf der Probezeit:


Aufbauseminar - Fahreignungsseminar - verkehrspsychologische Beratung - Wiederherstellungskurse

Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Ablauf der Probezeit

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Teilnahme und Punkteabzug:


Punkteabzug bei Teilnahme an einem Fahreignungsseminar

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Teilnahme und Ermäßigung der Geldbuße:


AG Eilenburg v. 29.09.2022:
Die Teilnahme eines Berufskraftfahrers ohne Voreintragungen an einer dreistündigen verkehrspsychologischen Beratung kann es rechtfertigen statt einer Regelbuße von 110,00 Euro nur auf eintragungsfreie 55 Euro zu erkennen.

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Wiedereissetzung und Rechtskraft:


Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiedereinsetzungsantrag und Rechtskraft

Tattagsprinzip / Rechtskraftprinzip?

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Aufbauseminar für Radfahrer:


VGH Mannheim v. 22.01.2008:
Wird gegen einen Fahrradfahrer wegen eines Rotlichtverstoßes eine Geldbuße von 40,- EUR oder mehr verhängt und erfolgt diesbezüglich eine Eintragung in das Verkehrszentralregister mit der Folge, dass bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen ist, so liegt dem keine unzulässige Gleichbehandlung von Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugführern zugrunde.

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Absehen vom Fahrverbot?


OLG Saarbrücken v. 12.02.2013:
Von der Verhängung eines Regelfahrverbots kann allein aufgrund der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht abgesehen werden. Dies ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn neben dem Seminarbesuch zusätzlich eine Vielzahl anderer, vom Tatrichter festzustellender Gesichtspunkte zu Gunsten des Täters spricht.

AG Traunstein v. 14.11.2013:
Von der Verhängung eines Fahrverbotes kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der Betroffene zwischenzeitlich an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer gemäß § 4 Abs. 8 StVG teilgenommen hat und er aufgrund deutschlandweiter beruflicher Tätigkeit auf seinen Führerschein angewiesen ist.

Verwaltungsgericht Aachen v. 13.06.2025:
Zur Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen Aufbauseminar-Anordnung und Probezeitverlängerung nach Seminarteilnahme

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 26.11.2024:
Widerruf der Seminarerlaubnis für Aufbauseminare bei Unzuverlässigkeit des Inhabers; Redaktionsversehen in § 45 Abs. 7 Satz 3 FahrlG

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 25.08.2023:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe nach wiederholten schwerwiegenden Zuwiderhandlungen und abgelaufener Frist zur verkehrspsychologischen Beratung

Verwaltungsgericht Aachen v. 25.02.2021:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe bei Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar ohne konkrete Fristsetzung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 28.09.2017:
Widerruf der Seminarerlaubnis wegen gröblicher Verletzung der Aufzeichnungspflicht bei Aufbauseminaren

Verwaltungsgericht Münster v. 15.08.2016:
Beginn der Probezeit bei ausländischer Fahrerlaubnis und Anordnung eines Aufbauseminars nach Ablauf der Probezeit

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes v. 07.07.2026:
Zur vollumfänglichen und ausnahmslosen Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an rechtskräftige Entscheidungen bei der Anordnung eines Aufbauseminars

Verwaltungsgericht Köln v. 27.06.2024:
Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe wegen Nichtteilnahme am Aufbauseminar; Ablehnung der aufschiebenden Wirkung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 19.03.2018:
Anordnung eines Aufbauseminars bei schwerwiegendem Probezeitverstoß trotz abgelaufener Probezeit

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein v. 25.06.2026:
Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bußgeldbescheids bei der Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger

BayObLG v. 03.05.2021:
Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist: Erörterungsmängel bei der Prüfung der Fahreignung nach Nachschulung und Einspruch.

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 07.01.2021:
Zur Rechtmäßigkeit von Ermahnung und Verwarnung im Fahreignungs-Bewertungssystem und der Verwertbarkeit von Taten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.06.2020:
Fahrerlaubnisentzug in der Probezeit: Fehlerhafte Fristsetzung für verkehrspsychologische Beratung macht Entzug rechtswidrig

Verwaltungsgericht Aachen v. 05.11.2018:
Zur Fahrerlaubnisentziehung bei 8 oder mehr Punkten: Keine Punktereduzierung bei bereits begangenem, aber unbekanntem Verkehrsverstoß.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.01.2018:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 8-Punkte-Grenze und der Unerheblichkeit eines früheren Aufbauseminars

Oberverwaltungsgericht NRW v. 28.09.2017:
Anwendung der Bonusregelung des § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG a.F. bei Punkteberechnung und Fahrerlaubnisentziehung nach neuem Fahreignungssystem.

Verwaltungsgericht München v. 04.03.2021:
Zur Fahrerlaubnisentziehung bei Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister und der Einhaltung der Stufenregelung nach § 4 Abs. 5 StVG

Verwaltungsgericht Minden v. 16.03.2016:
Voraussetzungen der Punktereduzierung im Fahreignungs-Bewertungssystem: Mitteilungspflicht des KBA

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.10.2015:
Fahrerlaubnisentziehung: Erforderlichkeit des Hinweises auf Aufbauseminar und strikte Anwendung des Fahreignungs-Bewertungssystems

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 26.06.2015:
Zur Anordnung eines Aufbauseminars wegen Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot in der Probezeit

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 13.02.2015:
Zur Anordnung eines Aufbauseminars bei Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit; Übergangsrecht Fahreignungsregister (40-Euro-Grenze)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.10.2014:
Punkteabbau durch Aufbauseminar: Keine Berücksichtigung bei 14 bereits eingetragenen Punkten

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 25.06.2014:
Zur Anordnung eines Aufbauseminars in der Probezeit und der Bindungswirkung rechtskräftiger Bußgeldentscheidungen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 24.09.2015:
Zur Bindungswirkung eines bestandskräftigen Bußgeldbescheids bei Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 26.06.2015:
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtbefolgung einer vollziehbaren Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 07.10.2014:
Zur Anordnung eines Aufbauseminars nach Ablauf der Probezeit bei schwerwiegender Zuwiderhandlung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 17.09.2014:
Zur Bindungswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung bei der Anordnung eines Aufbauseminars in der Probezeit

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 17.12.2013:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten im Verkehrszentralregister und Voraussetzungen der Punktereduzierung

Verwaltungsgericht Aachen v. 28.11.2013:
Zur Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger bei Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad in der Probezeit

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 21.10.2013:
Zur Anordnung eines Aufbauseminars bei schwerwiegender Zuwiderhandlung in der Probezeit und Bindungswirkung des Bußgeldbescheids

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.08.2013:
Zur Ersetzbarkeit eines früheren allgemeinen Aufbauseminars durch ein späteres besonderes Seminar für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer

Oberverwaltungsgericht NRW v. 24.07.2013:
Zur Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger in der Probezeit und der fehlenden analogen Anwendung von § 29 Abs. 3 Nr. 2 StVG

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 27.02.2012:
Keine Erledigung der Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar durch tatsächliche Teilnahme

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 21.02.2013:
Entziehung der Fahrerlaubnis: Keine Tilgung von Punkten nach Entziehung wegen fehlendem Aufbauseminar; aufschiebende Wirkung der Klage.

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 20.02.2013:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten trotz bereits absolviertem Aufbauseminar

Verwaltungsgericht Aachen v. 20.11.2012:
Anordnung eines Aufbauseminars; Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidung zur Zustellung eines Bußgeldbescheids

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 24.10.2011:
Zur sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtteilnahme am Aufbauseminar

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.06.2010:
Zur sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei Nichtteilnahme am Aufbauseminar nach Rotlichtverstoß in der Probezeit

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 13.05.2013:
Zur sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei 18 oder mehr Punkten im Verkehrszentralregister und Punktereduktion durch Aufbauseminar

Verwaltungsgericht Aachen v. 13.03.2013:
Anordnung eines Aufbauseminars nach Ablauf der Probezeit bei Verstoß innerhalb der Probezeit; Verhältnismäßigkeit bei Zeitablauf

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 14.02.2013:
Beginn der Probezeit bei begleitetem Fahren ab 17; maßgeblicher Zeitpunkt der Tatbegehung für Aufbauseminar

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 24.07.2012:
Fahrerlaubnisentzug bei Nichtteilnahme an Aufbauseminar; Anforderungen an die Zustellung der Aufforderung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 16.04.2012:
Zur Anordnung eines Aufbauseminars und Probezeitverlängerung nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 02.05.2011:
Fahrerlaubnisentzug bei 18 Punkten: Maßgeblichkeit der Anordnung des Aufbauseminars, nicht dessen Absolvierung

Verwaltungsgericht Köln v. 08.07.2010:
Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bußgeldbescheides für die Anordnung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit

Oberverwaltungsgericht NRW v. 02.03.2010:
Zur Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid bei der Anordnung eines Aufbauseminars.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.12.2009:
Zur Anordnung eines Aufbauseminars bei schwerwiegender Zuwiderhandlung in der Probezeit

Verwaltungsgericht Minden v. 28.12.2005:
Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtteilnahme an Aufbauseminar nach Erreichen von 15 Punkten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 30.10.2008:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtteilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Kraftfahrer

Verwaltungsgericht Minden v. 06.05.2005:
Anordnung eines Aufbauseminars: Bindung an rechtskräftige Bußgeldbescheide und fehlendes Ermessen der Behörde

Landgericht Münster v. 22.07.2005:
Zur vorzeitigen Aufhebung einer Fahrerlaubnissperre nach Teilnahme an verkehrstherapeutischer Schulung

Verwaltungsgericht Minden v. 09.10.2007:
Anordnung eines Aufbauseminars bei 14 Punkten; Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an bestandskräftige Bußgeldbescheide

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht v. 02.02.2006:
Fahrerlaubnis auf Probe

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 04.06.2012:
Aufbauseminar

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht v. 23.07.2012:
Aufbauseminar

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 08.06.2011:
Aufbauseminar

VGH Baden-Württemberg v. 22.01.2008:
Nachschulung

Verwaltungsgericht Sigmaringen v. 12.03.2008:
Aufbauseminar

Amtsgericht Kehl v. 21.03.2014:
Sperrfrist

Verwaltungsgericht Stuttgart v. 23.03.2006:
Aufbauseminar

Verwaltungsgericht Sigmaringen v. 26.07.2005:
Punktsystem

Verwaltungsgericht Freiburg v. 29.12.2005:
Fahrerlaubnis auf Probe

Verwaltungsgericht Karlsruhe v. 23.11.2011:
Autotelefon

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 07.05.2008:
Aufbauseminar

Verwaltungsgericht Göttingen v. 19.08.2009:
Zentralregister

Verwaltungsgericht Stade v. 20.05.2005:
Fahrerlaubnis auf Probe

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 26.11.2003:
Verkehrszentralregister

Verwaltungsgericht Osnabrück v. 28.03.2003:
Verkehrszentralregister

Verwaltungsgericht Oldenburg v. 12.03.2003:
Aufbauseminar

Verwaltungsgericht Osnabrück v. 22.01.2003:
Fristberechnung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.10.2008:
Verkehrszentralregister

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 07.11.2007:
Aufbauseminar

Verwaltungsgericht Lüneburg v. 16.10.2019:
Aufbauseminar

Verwaltungsgericht Würzburg v. 05.06.2023:
Aufbauseminar

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 13.04.2012:
Aufbauseminar

Verwaltungsgericht Lüneburg v. 05.11.2018:
Fahrerlaubnis auf Probe

Amtsgericht Landstuhl v. 08.02.2016:
Nachschulung

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