Das Verkehrslexikon

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Gliederung:


   Einleitung

Weiterführende Links

Allgemeines

Verfassungsrechtsprechung

Beweislast<

Blutprobe

Cannabisabhängigkeit

Toleranzabzug

Schmerztherapie - medizinischer Drogenkonsum

Cannabiskonsum und Kfz-Versicherung

Cannabiskonsum und das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

Der kiffende Beifahrer

Sofortvollzug der Fahrerlaubnisetziehung




Einleitung:


Cannabis ist die derzeit einzige Droge, bei der nach nur einmaligem Konsum (ohne gleichzeitige Teilnahme am Straßenverkehr) nicht feststeht, dass der Konsument zum Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen ungeeignet ist.

Haben in Beachtung der grundlegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Cannabis-Konsum bzw. -besitz schon verschiedene Gerichte festgestellt, dass zur Feststellung eines ordnungswidrigen Cannabiskonsums mit Verkehrsteilnahme mindestens eine Wirkstoffmenge von 1,0 ng/ml nötig ist, so beginnt sich auch im Fahrerlaubnisrecht eine differenziertere Betrachtungsweise durchzusetzen:

Wurde bisher bei Konsum und gleichzeitiger Verkehrsteilnahme mit einem Kfz von Ungeeignetheit ausgegangen (so dass die Fahrerlaubnis sofort zu entziehen war), so soll nach neuerer Rechtsprechung bei festgestellten Wirkstoffmengen zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml zunächst eine MPU oder gar nur ein ärztliches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung verlangt werden müssen.

Rechtsprechungsübersichten:

- Cannabis und Fahrerlaubnis in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts

- Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in den verschiedenen Bundesländern

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Cannabis

Drogennachweis und Wirkungsgrenzwerte

Wirkungs- und Nachweisdauer von Drogen

Nachweis und Folgen des Cannabis-Konsums

Konsumgrade / Konsummuster bei Cannabis

Das Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde bei einmaligem Cannabiskonsum

Der gelegentliche Konsum von Cannabis

Das Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde bei gelegentlichem Cannabiskonsum

Drogenscreening

Haaranalyse

Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu Cannabis und Fahrerlaubnis in den verschiedenen Bundesländern

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Allgemeines:


VG Freiburg v. 06.12.2006:
Zur Berechnung von Konsumeinheiten aus Substanzfunden

OVG Lüneburg v. 14.08.2008:
Bestehen bei einem Verkehrsteilnehmer körperliche Anzeichen für einen Drogenkonsum und ergibt ein mit dessen Einverständnis durchgeführter Mahsan-Test ein positives Ergebnis in Bezug auf THC, so ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Polizeibeamte eine Blutprobeuntersuchung ohne Wahrung des sogenannten Richtervorbehalts anordnet.

BGH v. 11.12.2008:
Der tateinheitlich zu den Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausgesprochenen Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel gemäß § 24 a Abs. 2 StVG steht § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG entgegen. Nach dieser Vorschrift wird in Fällen, in denen eine Handlung gleichzeitig eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, Straftat und Ordnungswidrigkeit mithin zueinander in Tateinheit stehen, nur das Strafgesetz angewendet. Bei der Einfuhr harter Drogen auf einer Cannabis-Rauschfahrt besteht eine unlösbare innere Verknüpfung, die über die bloße Gleichzeitigkeit der Ausführung der Tathandlungen hinausgeht und die Annahme von Tateinheit notwendig macht.

VG Düsseldorf v. 24.03.2011:
Die Behörde muss im Klageverfahren den gelegentlichen, d. h. mindestens zweimaligen, Cannabiskonsum beweisen. Dazu muss sie die volle richterliche Überzeugung von mindestens zwei Konsumakten des Fahrerlaubnisinhabers herbeiführen. Gelingt ihr das nicht, darf sie die Fahrerlaubnis nicht entziehen, sondern lediglich Aufklärungsmaßnehmen anordnen. Der gelegentliche Cannabiskonsum kann sich aus den Einlassungen des Fahrerlaubnisinhabers im Straf-, Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsverfahren, aus dem Eingeständnis des einmaligen Konsums mehr als sechs Stunden vor der Blutprobe und dem in ihr festgestellten THC-Gehalt oder auch aus dem THC-COOH-Gehalt des Blutes ergeben.

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Verfassungsrechtsprechung:


BVerfG v. 09.03.1994:
Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Art 2 Abs 1 GG. Ein "Recht auf Rausch", das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es nicht. Soweit die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes Verhaltensweisen mit Strafe bedrohen, die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, verstoßen sie deshalb nicht gegen das Übermaßverbot, weil der Gesetzgeber es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, durch das Absehen von Strafe (vgl § 29 Abs 5 BtMG) oder Strafverfolgung (vgl §§ 153 ff StPO, § 31a BtMG) einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen. In diesen Fällen werden die Strafverfolgungsorgane nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten grundsätzlich abzusehen haben. Der Gleichheitssatz gebietet nicht, alle potentiell gleich schädlichen Drogen gleichermaßen zu verbieten oder zuzulassen. Der Gesetzgeber konnte ohne Verfassungsverstoß den Umgang mit Cannabisprodukten einerseits, mit Alkohol oder Nikotin andererseits unterschiedlich regeln.

BVerfG v. 20.06.2002:
Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei Besitz einer kleinen Menge Haschisch und Verweigerung des Drogenscreening.

BVerfG vom 01.08.2002:
Keine Fahrerlaubnisentziehung bei Verweigerung eines Drogenscreenings nach einmaligem Besitz einer kleinen Menge Haschisch.

BVerfG v. 29.06.2004:
zur Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Umgangs mit Cannabisprodukten und zur Unzulässigkeit einer erneuten Verfassungsbeschwerde

BVerfG v. 21.12.2004:
Zum Nachweisgrenzwert von mindestens 1 ng/ml bei Cannabis

Bayerischer Verfassungsgerichtshof v. 21.01.2016:
Zur Frage der Zulassung eines Volksbegehrens zur Legalisierung von Cannabis in Bayern. - Der dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar, da dem Landesgesetzgeber nach Art. 72 Abs. 1 GG die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Bereits vorhandene, der konkurrierenden Gesetzgebung gemäß Art. 74 Abs. 1 Nrn. 1, 19 und 22 GG zuzuordnende bundesgesetzliche Normierungen zum Betäubungsmittel-, Arzneimittel-, Straf- und Straßenverkehrsrecht versperren die Möglichkeit einer landesrechtlichen Regelung.

AG Bernau v. 18.09.2019:
Das Amtsgericht Bernau hält alle Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes, soweit sie Cannabisprodukte in der Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG mit der Folge aufführen, dass der unerlaubte Verkehr mit diesen Stoffen den Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt, für verfassungswidrig.

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Beweislast:


VG Düsseldorf v. 24.03.2011:
Im Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis gelten die allgemeinen Regeln über die Verteilung der Beweislast. Eine Tatsachenvermutung (§ 292 ZPO) zugunsten der Behörde besteht nicht. Der Beweis des ersten Anscheins ist ausgeschlossen, weil der Cannabiskonsum ausschließlich willensgesteuert abläuft. Eine Beweislastumkehr ist fahrerlaubnisrechtlich nicht vorgesehen und aus den allgemeinen Regeln nicht abzuleiten. Vor dem Ergreifen der Aufklärungsmaßnahmen, die § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV vorsieht (Drogenscreening), fehlt es an einer Beweisnot der Behörde.

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Blutprobe:


Blutentnahme

OLG Karlsruhe v. 19.01.2015:
Die wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG entnommene Blutprobe darf nicht nur auf das berauschende Mittel (hier: THC), sondern auch auf dessen Abbauprodukte (hier: 11-Hydroxy-THC und THC-Carbonsäure) untersucht werden.

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Cannabisabhängigkeit:


OVG Lüneburg v. 20.07.2021:
Hat ein Fahrerlaubnisinhaber, bei dem in der Vergangenheit eine Cannabisabhängigkeit festgestellt worden ist, erneut Cannabis konsumiert, so kann dieser Konsumakt, soweit er nicht unmittelbar zum Wegfall der Kraftfahreignung führt, die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FeV rechtfertigen. - Die dann vom Gutachter zu klärende Fragestellung ist in § 14 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FeV nicht abschließend vorgegeben.

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Toleranzabzug:


VGH Mannheim v. 22.11.2012:
Das Messergebnis bei der Ermittlung der THC-Konzentration im Blutserum ist ohne Abzüge für etwaige Messungenauigkeiten verwertbar, wenn die Messung nach den Richtlinien der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie durchgeführt wurde.

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Schmerztherapie - medizinischer Drogenkonsum:


Schmerzetherapie und Drogen als Medizin

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Cannabiskonsum und Kfz-Versicherung:


Kraftfahrtversicherung - Autoversicherung

OLG Bamberg v. 13.04.2006:
Hat ein Kfz-Führer unter dem Einfluss von 2,4 ng/ml THC wegen ihm während eines Überholmanövers entgegenkommender Fahrzeuge keinen Ausweichversuch unternommen, sondern lediglich gebremst, so ist von drogenbedingter Fahruntüchtigkeit auszugehen, die zur Leistungsfreiheit in der Kfz-Versicherung und zu einem entsprechenden Regress-Anspruch des Versicherers führt.

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Cannabiskonsum und das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge:


OVG Hamburg v. 20.06.2005:
Gelegentlicher Cannabiskonsum kann grundsätzlich, wenn einer der in Nr 9.2.2 der Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannten weiteren Umstände wie die fehlende Trennung von Konsum und Fahren hinzutritt, die Nichteignung begründen, ein erlaubnisfreies Kraftfahrzeug, insbesondere ein Mofa, zu führen.

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Der kiffende Beifahrer:


VGH Mannheim v. 10.02.2006:
Der Umstand, dass der Betroffene - als Beifahrer - bei einem Parallelkonsum von Cannabis und Alkohol vom Führen eines Kraftfahrzeuges bewusst Abstand genommen hat, begründet im Sinne der Vorbemerkung Nr 3 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) keine Ausnahme von dem aus Nr 9.2.2 der Anlage 4 folgenden Schluss auf das Fehlen seiner Fahreignung.

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Sofortvollzug der Fahrerlaubnisetziehung


OVG Münster v. 12.05.2014:
Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Fahreignung durch Cannabiskonsum reicht es aus, wenn sich die Behörde zur Rechtfertigung des Sofortvollzugs auf die allgemein bekannten Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Fahrtauglichkeit bezieht. Auf konkrete körperliche oder geistige Ausfallerscheinungen, die mit dem Cannabiskonsum zusammenhängen, kommt es nicht an, ebenso wenig wie auf die Zeitspanne, die seit dem Konsum verstrichen ist, oder auf die subjektive Befindlichkeit des Fahrzeugführers.

BGH v. 22.05.2024:
Nutzung eines Fahrzeugs als bewusst zweckwidrig eingesetztes Nötigungsmittel im Rahmen eines Fluchtmanövers; Anwendung des Konsumcannabisgesetzes auf den Handel mit Marihuana

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 13.06.2023:
Fahreignung bei regelmäßigem Cannabiskonsum; Wiedererlangung durch ärztlich verordnetes Medizinal-Cannabis bei missbräuchlicher Einnahmeform

BGH v. 21.05.2025:
Korrektur des Schuldspruchs bei Cannabisdelikten (KCanG) und Tateinheit bei BtMG-Delikten; Begründung der Einziehung von Tatmitteln

BGH v. 23.10.2024:
Anwendung des KCanG auf Altfälle; Anstiftung bei Tatirrtum; Korrektur von Schuldspruch und Einziehung.

BGH v. 02.10.2024:
Anwendung des KCanG auf Cannabisdelikte in Tateinheit mit BtMG-Delikten und Fahren ohne Fahrerlaubnis; Abgrenzung Besitz/Erwerb

BGH v. 29.04.2024:
Zur Anwendung des KCanG auf bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis und zur sukzessiven Mittäterschaft bei Diebstahl

Oberverwaltungsgericht NRW v. 06.07.2018:
Zur Mitwirkungsobliegenheit bei behauptetem Erstkonsum von Cannabis im Straßenverkehr und Indizien für gelegentlichen Konsum

Verwaltungsgericht Aachen v. 19.10.2017:
Zur Selbstmedikation mit Cannabis ohne ärztliche Verschreibung und deren Einordnung nach FeV

Oberverwaltungsgericht NRW v. 25.07.2017:
Unbewusster Cannabiskonsum eines Soldaten im privaten Umfeld: Keine Entlassung bei fehlender Nachahmungsgefahr

Verwaltungsgericht Köln v. 22.10.2021:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums bei hohem THC-COOH-Wert

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 31.10.2019:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei wiederholtem gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem Trennungsvermögen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 15.10.2018:
Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und Fahren unter Einfluss (THC-Wert 3,5 µg/l)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 30.03.2017:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlender Trennung von Konsum und Fahren

Oberverwaltungsgericht NRW v. 15.03.2017:
Zur Beibehaltung des 1 ng/ml THC-Grenzwertes und der Annahme fehlender Fahreignung bei einmaligem Nicht-Trennen von Cannabiskonsum und Fahren

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.02.2017:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlender Trennung von Konsum und Fahren

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 11.11.2016:
Zur Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlender Trennung von Konsum und Fahren

Verwaltungsgericht Köln v. 01.07.2016:
Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum: Fehlendes Trennungsvermögen und THC-Grenzwert von 1,0 µg/l Serum

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.01.2016:
Zum THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml Blutserum und dem Trennungsvermögen bei gelegentlichem Cannabiskonsum

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.01.2016:
Zum THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml Blutserum bei fehlendem Trennungsvermögen zwischen Cannabiskonsum und Fahren

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.01.2016:
Zum unzureichenden Trennungsvermögen bei Cannabiskonsum und Fahren; Bestätigung des 1,0 ng THC/ml Risikogrenzwertes

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.01.2016:
Zum THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml Blutserum bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem Trennungsvermögen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 18.05.2018:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlender Trennung von Konsum und Fahren

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.03.2014:
Fahrerlaubnisentzug: Kein Nachweis von gelegentlichem Cannabiskonsum bei glaubhaftem Erstkonsum

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 30.06.2015:
Zur Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum und Fahren unter Einfluss

Oberverwaltungsgericht NRW v. 18.11.2014:
Zur Widerlegung des unbewussten oder einmaligen Cannabiskonsums durch hohe THC- und THC-COOH-Werte

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 02.04.2014:
Zum Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem Trennungsvermögen (THC-Wert ab 1,0 ng/ml)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 17.12.2013:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem Trennungsvermögen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 15.10.2013:
Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlender Trennung von Konsum und Fahren

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 25.07.2013:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Cannabiskonsum und den Voraussetzungen der Wiedererlangung der Kraftfahreignung

Verwaltungsgericht Köln v. 24.07.2013:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlender Trennung von Konsum und Fahren (THC-Grenzwert 1,0 ng/ml)

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 03.06.2013:
Zur Unzuverlässigkeit eines Gesundheits- und Krankenpflegers bei regelmäßigem Cannabiskonsum und die Vergleichbarkeit mit der Fahreignung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 21.02.2011:
Anforderungen an die Darlegung eines erstmaligen Cannabiskonsums im Zusammenhang mit einer Verkehrsteilnahme

Oberverwaltungsgericht NRW v. 22.10.2010:
Zum gelegentlichen Cannabiskonsum bei THC-Nachweis im Blutserum und dessen Auswirkungen auf die Fahreignung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 31.05.2013:
Zum Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum, fehlendem Trennvermögen und Ablehnung unbewussten Konsums

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.03.2013:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Cannabiskonsum und Anordnung der sofortigen Vollziehung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 26.03.2012:
Annahme gelegentlichen Cannabiskonsums bei fehlender glaubhafter Darlegung eines Erstkonsums

Oberverwaltungsgericht NRW v. 12.03.2012:
Zur Annahme gelegentlichen Cannabiskonsums bei Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss ohne glaubhafte Darlegung eines Erstkonsums

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.11.2011:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum und Führen eines Kraftfahrzeugs

Oberverwaltungsgericht NRW v. 02.09.2011:
Zum Nachweis von mehr als einmaligem Cannabiskonsum bei geringem THC-Wert

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 11.04.2011:
Fahrerlaubnisentzug bei Fahren unter Cannabiseinfluss und Indizien für häufigen Konsum

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 07.01.2011:
Fahrerlaubnisentzug bei Cannabiskonsum: Indizien für regelmäßigen Konsum und fehlende Trennung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 13.12.2010:
Zur Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum: THC-Grenzwert von 1 ng/ml und gelegentlicher Konsum

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 30.09.2010:
Fahrerlaubnisentzug bei Cannabisfahrt und Indizien für regelmäßigen Konsum

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.05.2010:
Fahrerlaubnisentzug bei Cannabiskonsum: Zweifel an einmaligem Konsum bei widersprüchlichen Angaben

Verwaltungsgericht Köln v. 29.01.2010:
Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum und Fahren unter Einfluss von Cannabis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 21.12.2009:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum und Abgrenzung von einmaligem und gelegentlichem Konsum

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 04.11.2009:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum: Widerlegung des einmaligen Konsums durch THC-Werte

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 29.09.2009:
Zur Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum und fehlender Trennung von Konsum und Fahren

Verwaltungsgericht Münster v. 21.07.2008:
Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlender Trennung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

Oberverwaltungsgericht NRW v. 01.08.2007:
Zur Unglaubhaftigkeit des erstmaligen Cannabiskonsums bei widersprüchlichen Angaben zur Trennung von Konsum und Fahren

Oberverwaltungsgericht NRW v. 15.03.2007:
Zur fahrerlaubnisrechtlichen Relevanz der Cannabis-Menge und des THC-Gehalts sowie der Berechnung von Konsumeinheiten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 24.07.2007:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Fahren unter Cannabiseinfluss und fehlender Trennfähigkeit

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.04.2005:
Zur Kraftfahreignung bei Cannabiskonsum: Differenzierung zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Konsum, Relevanz der Menge und Eilbedürftigkeit der Maßnahme.

Landgericht GieBen v. 25.05.2022:
Buprenorphin

Verwaltungsgericht Hannover v. 17.01.2011:
Cannabis am Steuer

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