Das Verkehrslexikon

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Immaterieller Schadensersatz - Schmerzensgeld - Feststellungsinteresse

Immaterieller Schadensersatz - Schmerzensgeld




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


Mit der Reform des Schadensersatzrechts zum 01.08.2002 wurde auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld aus reiner Gefährdungshaftung eingeführt (§ 847 BGB ist entfallen).


Weil gleichzeitig der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, daß reine Bagatellverletzungen nicht zu einem Schmerzensgeldanspruch führen sollen, gesetzlich verankert wurde, wird angenommen, daß sich das relativ kostenneutral für die Versicherungswirtschaft auswirken werde.

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Allgemeines:


Schmerzensgeld

Zukunftsschaden / Feststellungsinteresse

Haftung des Fahrzeugführers für immateriellen Ersatz aus vermutetem Verschulden?




OLG Köln v. 23.08.2000:
Der Klage auf Feststellung der Haftung des Unfallgegners für immaterielle Zukunftsschäden ist stattzugeben, wenn angesichts einer nicht unerheblichen Kopfverletzung die Entstehung von Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden kann. - nach oben -



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