Da das gemeinsam von Juris und dem Bundesjustizministerium aufgebaute Portal der Bundesgesetze inzwischen einen für den Benutzer des Lexikons ausreichenden Umfang angenommen hat und es auch weitere umfassende Angebote gibt und die Gesetze dort auf dem laufenden Stand gehalten werden, habe ich mich entschlossen, die bisher von mir mitgelieferten Gesetzestexte aus dem Verkehrslexikon nach und nach zu entfernen.
Die für das Lexikon wichtigsten nötigen Normen lassen sich über die Links unten aufrufen.
Anmerkung:
Delegierte Verordnungen sind ein Unterfall der delegierten Rechtsakte. Der Europäische Rat und/oder das Europäische Parlament können im Gesetzgebungsverfahren die Kommission ermächtigen, weniger bedeutsame Einzelheiten durch delegierte Rechtsakte zu regeln.
Bisher sind mir delegierte Verordnungen im Bereich des Verkehrsrechts nicht begegnet,