Das Verkehrslexikon

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Standgebühren - Standkosten - Unterstellungsgebühren

Standgebühren - Standkosten - Unterstellungsgebühren




Gliederung:


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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Unfallschadenregulierung

Stichwörter zum Thema Ausfallentschädigung - Nutzungsausfall und Mietwagenkosten

Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung

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Allgemeines:


AG Wiesbaden v. 16.03.2010:
Ein Anspruch auf Ersatz von Standkosten bzw. Unterstellungsgebühren ist zwar dem Grunde nach gegeben, allerdings ist gemäß § 249 Abs. 2 BGB nur der erforderliche Geldbetrag zu ersetzen, d.h. die Aufwendungen, die ein ständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten dürfte. Ein wirtschaftlich denkender Mensch verschrottet einen Pkw mit Totalschaden nicht erst nach 30 Tagen, sondern sofort.

AG Köln v. 13.03.2012:
Standkosten, Nutzungsausfall oder Ersatz dafür, An- und Abmeldekosten sowie die Kosten der Wildunfallbescheinigung sind als Kaskoschäden nicht erstattungsfähig.

BGH v. 05.02.2013:
Ein nicht mehr fahrbereites Kraftfahrzeug mit zerstörten Scheiben kann nicht irgendwo auf der Straße abgestellt werden kann, sondern muss untergestellt werden. Das sichere Unterstellen in einer Kfz-Werkstatt ist eine nahe liegende und angemessene Maßnahme. Die dafür anfallenden Kosten sind erstattungsfähig. Dass sie diejenigen übersteigen, die für eine gewerbliche Abstellmöglichkeit, etwa in einem Parkhaus, angefallen wären, hat der darlegungs- und beweispflichtige Schädiger vorzutragen.

AG Horb v. 22.06.2015:
Nach einem Unfall und umgehender Beauftragung eines Sachverständigen steht dem Geschädigten nach dem Erhalt des SV-Gutachtens über die Schadenshöhe eine angemessene Überlegungsfrist für die Entscheidung zu, ob er Reparaturauftrag erteilt oder fiktiv abrechnen will. Angemessen sind dafür drei Tage, um die sich die Ausfallzeit erhöht - auch hinsichtlich der Standgebühren - erhöht.

OLG Schleswig v. 10.02.2021:
Standgeld und Nutzungsausfall erhält der Geschädigte - bei einem wirtschaftlichen Totalschaden - nur für die Zeit vom Unfall bis zur Vorlage des ersten Gutachtens einschließlich einer Überlegungszeit von 10 Tagen.

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Niederländisches Recht:


LG Kleve v. 16.01.2015:
Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung nach einem Verkehrsunfall sind auch dann nach niederländischem Recht zu erstatten, wenn der gerichtliche Sachverständige das Fahrzeug zur Abklärung des Unfallhergangs nicht selbst besichtigen muss.

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