Das Verkehrslexikon

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BGH Urteil vom 25.09.1973 - VI ZR 49/72 - Haushaltsführungsansprüche stehen auch Alleinlebenden zu

BGH v. 25.09.1973: Haushaltsführungsansprüche stehen auch Alleinlebenden zu


Der Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Fähigkeit, den Haushalt zu führen, steht auch Alleinstehenden bzw. Personen zu, die sich allein in ihrem Haushalt versorgen, vgl. BGH (Urteil vom 25.09.1973 - VI ZR 49/72).


Siehe auch Ansprüche wegen des Entgangs der Fähigkeit, den Haushalt zu führen - Haushaltsführungsschaden


"Dagegen stellt die Haushaltstätigkeit der Frau - mag sie verheiratet, verwitwet oder unverheiratet sein -, die nur ihren eigenen Bedürfnissen und damit nicht als Erwerbsquelle dient, keine der Erwerbstätigkeit vergleichbare Arbeitsleistung dar. Daher gehört der Ausfall dieser Haushaltstätigkeit zur Schadengruppe der vermehrten Bedürfnisse. So hat der Senat schon im Urteil vom 20.5.1958 aaO die von einem verletzten Hilfssignalwerkführer als Schadenersatz monatlich geltend gemachten 15 DM, die er aufwenden mußte, weil er gewisse häusliche Arbeiten nicht mehr verrichten konnte und durch eine andere Person ausführen ließ, nicht als Verdienstausfall (Erwerbsschaden), sondern als vermehrte Bedürfnisse behandelt."