Das Verkehrslexikon
Richtgeschwindigkeit und Betriebsgefahr
Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit führt zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr
Siehe auch Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit
Wird die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten, so erhöht sich hierdurch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs (weil dessen Masse schneller bewegt wird und somit schlechter abgebremst werden kann), vgl. OLG Celle ZfS 1991, 150; Jordan VGT 1995, 302.