Das Verkehrslexikon

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Kammergericht Berlin Urteil vom 31.10.1994 - 12 U 4031/93 - Keine Mithaftung eines nicht deliktfähige Kindes

KG Berlin v. 31.10.1994: Keine Mithaftung eines nicht deliktfähige Kindes bei haftpflichtversichertem Schädiger


Siehe auch Schmerzensgeld und Stichwörter zum Thema Personenschaden




Hinsichtlich der Mithaftung noch nicht deliktsfähiger Kinder hat das Kammergericht Berlin (Urteil vom 31.10.1994 - 12 U 4031/93) entschieden:
  1. Ein nicht deliktfähiges Kleinkind braucht sich weder sein eigenes Verhalten noch das seiner volljährigen Begleitperson im Verhältnis zum Unfallgegner (Kraftfahrer) anspruchsmindernd anrechnen zu lassen.

  2. Eine Mithaftung des nicht deliktsfähigen Kindes kommt auch nach §§ 254, 829 BGB regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Unfallgegner haftpflichtversichert ist.