Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen

Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


Hinsichtlich des Widerrufsrechts von Versicherungsverträgen enthält § 8 VVG einige Sonderregelungen, durch die letztlich der Versicherungsnehmer eine gleich starke rechtliche Position erhält wie der Verbraucher als Abnehmer fernabsatzgeschäftlicher Dienstleistungen.


Auch im Bereich des Versicherungswesens kann es der Interessenlage der Parteien entsprechen, dass der Versicherer mit seinem Versicherungsschutz schon während der an sich noch laufenden Widerspruchsfrist Deckung gewährt, dass es nicht mehr angemessen wäre, wenn dem Versicherungsnehmer durch Ausübung des Widerrufs die Möglichkeit verbliebe, die Versicherungsleistung ohne Zahlung der Prämien erlangt zu haben, insbesondere, wenn der Versicherer auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers mit der Vertragserfüllung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hatte.








- nach oben -



Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Kfz-Versicherun

BGH v. 13.09.2017:
Ein ausdrücklicher Wunsch des Versicherungsnehmers nach vollständiger Vertragserfüllung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 VVG setzt ebenso wie dessen Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 VVG voraus, dass der Versicherungsnehmer entweder über sein Widerrufsrecht belehrt wurde oder der Versicherer aufgrund anderer Umstände davon ausgehen konnte, dem Versicherungsnehmer sei sein Widerrufsrecht bekannt gewesen.

- nach oben -



Datenschutz    Impressum