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Das Atemalkoholkontrollgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential, Typ MK III

Das Atemalkoholkontrollgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential, Typ MK III




DraegerEvidential

Das ca. 6.000,00 € teure Gerät ist das einzige von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für gerichtsfeste Atemalkoholtests zugelassene Gerät.

Es muss für den Einsatz gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 EichO geeicht sein. Die Eichgültigkeitsdauer für Atemalkoholmessgeräte für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs beträgt ein halbes Jahr.


Der Messablauf ist im Gerät programmiert und kann nach Starten und Eingabe der Daten des Betroffenen nicht mehr von außen beeinflusst werden.

Technische Daten:

  -  Messbereich: 0 bis 3,0 mg/l

  -  Einsatztemperatur: 0 bis 40 Grad

  -  Luftdruck: 850 bis 1050 hPa

  -  Dauer einer Messung: 4 Minuten

  -  Wiederholpräzision:

   0 bis 0,400 mg/l
Standardabweichung kleiner 0,006 mg/l
über 0,400 bis 1,000 mg/l Variationskoeffizient kleiner 1,5 %
über 1,000 bis 2,000 mg/l Variationskoeffizient kleiner 3 %
über 2,000 mg/l Variationskoeffizient kleiner 6 %

Das Dräger Alcotest 7110 Evidential ermittelt die Atemalkoholkonzentration mit zwei verschiedenen Messsystemen, einem elektrochemischen Sensor (EC) und einem Infrarotsensor (IR). Beide Messsysteme messen unabhängig voneinander die Alkoholkonzentration in der ausgeatmeten Lungenluft, die in die Sensoren gelangt. Bei der Messung mittels des elektrochemischen Sensors befördert ein Elektromotor eine Luftprobe genau festgelegten Volumens (ca. 1 cm3) in eine Probenahmekammer. Dort wird die Atemprobe selektiv mittels Elektrolyse auf die Existenz von Ethanol untersucht. Im Falle des Vorhandenseins von Alkohol wird dieser an der Messelektrode elektrochemisch oxidiert. Die bei dieser Reaktion frei werdenden Elektronen führen zu einem Stromfluss in die Geräteelektronik. Der infrarotoptische Sensor sendet Licht verschiedener Wellenlängen aus, ein Detektor misst die Intensität des ankommenden Lichts und übermittelt ein entsprechendes Signal an die Geräteelektronik. Befindet sich in der Probenkammer zwischen Sensor und Detektor nunmehr ein Gas, etwa Ethanol, so absorbiert dieses Gas einen bestimmten Teil des Lichts einer bestimmten Wellenlänge und führt damit zu einem abweichenden Signal. Der Sensor analysiert zudem Unterschiede zwischen der Atemprobe und der Umgebungsluft, die als Bezug für die Messung verwendet wird. Der infrarotoptische Sensor ist ein Relativmesssystem.

Das Messgerät führt zwei Einzelmessungen mit jeweils einer unabhängigen Atemprobe durch (Norm DIN VDE 0405). Hierbei wird die erste Atemprobe mit dem elektrochemischen Messsystem (EC) analysiert, wobei ein gleichzeitig mit dem infrarotoptischen Messsystem gewonnener interner Kontrollwert der ersten Atemprobe mit dem Einzelergebnis der elektrochemischen Messung verglichen wird und mit diesem nahezu übereinstimmen muss. Die zweite Atemprobe wird mit dem infrarotoptischen Messsystem (IR) analysiert.

Voraussetzung für die Verwertbarkeit der Messung ist, dass sich die beiden innerhalb von 5 Minuten gewonnenen Messwerte im Rahmen der vorgegebenen Variationsbreite befinden. Die Variationsbreite darf bei Mittelwerten bis 0,4 mg/l einen Wert von 0,04 mg/l und bei Mittelwerten über 0,4 mg/l 10% des Mittelwertes nicht übersteigen (BGA-Gutachten 1991, S. 12).

Mithilfe zweier Sensoren, einem Strömungssensor und einem Drucksensor, wird darüber hinaus das in das Gerät abgegebene Atemvolumen gemessen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass nur die "tiefe Lungenluft" analysiert wird, denn nur bei dieser stellt sich der Zusammenhang zwischen der Alkoholkonzentration in der Luft und im Kapilarblut in den Lungenbläschen ein. Werden bei der Abgabe der Atemprobe die vorbestimmten Werte für das Atemvolumen nicht erreicht, so bricht das Gerät nach Angaben des Herstellers die Messung selbständig ab. Für eine akzeptable Atemprobe muss der Ausatmungsvorgang länger als drei Sekunden ohne Unterbrechung anhalten und ein Mindestatemstrom gewährleistet sein.

Zu beachten ist, dass die AAK in der ausgeatmeten Luft mit zunehmender Körpertemperatur und mit zunehmender Ausatmungstemperatur ansteigt, da bei höherer Körpertemperatur in der Lunge mehr Alkohol aus dem arteriellen Lungenblut in die Lungenluft verdampft (sog. Henry-Gesetz).

Im Bereich der Mundtemperatur ändert sich der Gehalt des Alkohols im Atem bei 1 Grad Celsius Temperaturunterschied bereits um 6,88 % (vgl. Iffland/Bilzer DAR 1999, 1, 3).

Mit Hilfe von Atem Temperatursensoren im Atemschlauch bezieht sich die Messung im Gerät auf eine feste Ausatmungstemperatur von 34 Grad Celsius. So soll verhindert werden, dass Personen mit erhöhter Körpertemperatur durch ein erhöhtes Messergebnis benachteiligt werden. Ebenso soll verhindert werden, dass durch Hyperventilation der Mundrachenraum und die Luftröhre gegenüber normalen Bedingungen abgekühlt werden und somit Einfluss auf AAK genommen werden kann. Wird jedoch das Endergebnis auf eine Atemtemperatur von 34 GradC bezogen, haben die Atemtechnik und die Umgebungstemperatur, so die Herstellerangaben, keinen Einfluss mehr auf das Messergebnis. (vgl. Lagois BA 2000, 77). Schließlich wird der über einen Meter lange Atemschlauch des Messgerätes beheizt, um eine Kondensation der Atemluft auf diesem Weg zu verhindern.

Durch kurz vor der Messung eingenommene alkoholhaltige Substanzen (z.B. alkoholhaltige Pralinen oder Mundspray) steigt die in der Atemluft gemessene Alkoholkonzentration über den Wert in der Lungenluft an. Um eine Verfälschung des Messergebnisses durch derartigen Restalkohol oder andere Restsubstanzen im Mund auszuschließen, ist deshalb vor dem Messzyklus eine Kontrollzeit von mindestens zehn Minuten einzuhalten. Während dieser Kontrollzeit darf der Proband weder rauchen noch irgend etwas zu sich nehmen. Nur bei Einhaltung dieser Zeit ist sichergestellt, dass eine Beeinflussung des Ergebnisses nicht mehr erfolgen kann.

Ablauf der Messung:

  1.  Startphase

  -  Einschalten des Geräts, Selbsttest

  -  Warmlaufen, Bestimmung der geräteinternen Referenzwerte

  -  Drücken des Startknopfes

  -  Eingabe der Daten des Betroffenen

  2.  automatisierte Messphase:

  -  Bestimmung der Sondentemperatur

  -  Einsetzen des Mundstücks und Prüfung der Mundstücktemperatur

  -  Spülen mit Umgebungsluft und Prüfung der Umgebungsluft

  -  Bestimmung des Nullwertes

  -  Vorwärmung des Mundstücks

  -  1. Atemprobe

  -  Entfernen des Mundstücks

  -  Spülen mit Umgebungsluft

  -  Bestimmung des Nullwertes

  -  Bestimmung der Sondentemperatur

  -  Einsetzen des Mundstücks und Prüfung der Mundstücktemperatur

  -  Bestimmung des Nullwertes

  -  Vorwärmung des Mundstücks

  -  2. Atemprobe

  -  Entfernen des Mundstücks

  -  Spülen mit Umgebungsluft

  -  Bestimmung des Nullwertes

  -  Interne Funktionsprüfung mit dem eingebauten Ethanolspeicher

  -  Spülen mit Umgebungsluft

  -  Bestimmung des Nullwertes

  -  Messergebnis

  3.  Abschlussphase

  -  Anzeige des gültigen Endergebnisses

  -  Ausdruck des Protokolls



Die Ursache für stark voneinander abweichende Messwerte können etwa Mund Restalkohol oder eine ungeeignete Atemtechnik sein. Als potenzielle Störfaktoren kommen in Betracht:

  -  Mundrestalkohol,

  -  hohe Luftfeuchtigkeit,

  -  Verwendung von Mundwasser, Rachenspray oder Asthma-Aerosol

  -  eine unzureichende Atemkapazität oder Atemtechnik.

Bei Einsatz des Messgerätes Dräger 7110 Evidential handelt es sich um ein sog. "standardisiertes Messverfahren" i.S.d. Rspr. des BGH und der OLG (vgl. BGHSt 46, 358; BayObLG NZV 2000, 295; OLG Hamm NZV 2000, 426; OLG Stuttgart VRS 99, 286).

Für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 24a Abs. 1 StVG genügt die Angabe des konkret verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses im Urteil. Der Betroffene muss Fehler bei der Messung ausdrücklich geltend machen und durch Befragen der Messbeamten klären und ggf. durch ein Sachverständigengutachten unter Beweis stellen.

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