Auch der Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog Mofa 25) ist bei einem Blutalkoholgehalt von 1,3 Promille absolut fahruntüchtig (Aufgabe BGH, 1974-08-29, 4 StR 134/74, BGHSt 25, 360). |
"Ist ein Verkehrsteilnehmer, der ein führerscheinfreies Fahrrad mit Hilfsmotor (sog. Mofa 25) fährt, bei einem Blutalkoholgehalt von 2,2 ‰ als fahruntüchtig anzusehen, auch wenn weitere Beweisanzeichen zur Fahruntüchtigkeit fehlen?" |