Das Verkehrslexikon
Kein Indiz für Vorsatz bei Trunkenheitsfahrt: Fahrweise, z. B. Schlangenlinien
Kein Indiz für Vorsatz bei Trunkenheitsfahrt: Fahrweise, z. B. Schlangenlinien
Siehe auch
Schuldform - Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Alkoholtaten
und
Stichwörter zum Thema Alkohol
Besonderheiten während der Fahrt oder der Fahrweise, wie z. B. Schlangenlinien, reichen für sich allein nicht aus, um Vorsatz hinsichtlich der fehlenden Fahrtüchtigkeit anzunehmen (OLG Hamm NZV 1998, 291; OLG Koblenz zfs 1993, 246).
Vorsatz ließe sich bei Besonderheiten oder Auffälligkeiten in der Fahrweise nur dann annehmen, wenn diese Besonderheiten auch dem Täter bewusst geworden sind oder er dadurch zu Überlegungen hinsichtlich seiner Fahrtauglichkeit veranlasst worden ist (OLG Karlsruhe NZV 1991, 239 = DAR 1991, 227; OLG Koblenz zfs 1993, 246).
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