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„Der Angekl. hatte am 7. 7. 2003 erheblich dem Alkohol zugesprochen, so dass er um 0.55 Uhr am 8. 7. 2003 bei einem Alkoholgehalt von 1,98 Promille absolut fahruntüchtig war. Trotzdem verfiel er auf den Einfall, mit dem Motorroller der Marke Piaggio über öffentliche Straßen in L zu fahren, um seinen Roller am Bahnhof abzustellen, weil er sich zuvor darüber geärgert hatte, dass mehrfach der Spiegel an seinem Roller abgebrochen worden war, nachdem er den in der Stadt geparkt hatte. Der Angekl. wusste, dass er Alkohol getrunken hatte und dass er nicht mehr fahrfähig sein werde. Er vertraute darauf, der Polizei nicht aufzufallen, der er indes schon durch die Ausfallerscheinungen, die seine Fahrweise zeitigte — er fuhr in starken Schlangenlinien —, auffiel. Durch die Polizei wurde der Angekl. am Weiterfahren gehindert."
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