Das Verkehrslexikon

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Eine erhebliche Trinkmenge ist kein Indiz für Vorsatz bei einer Trunkenheitsfahrt

Eine erhebliche Trinkmenge ist kein Indiz für Vorsatz bei einer Trunkenheitsfahrt




Siehe auch
Schuldform - Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Alkoholtaten
und
Siehe auch Stichwörter zum Thema Alkohol

Dass der Genuss erheblicher Trinkmengen nicht ausreichend ist, um einen Schluss darauf zuzulassen, dass der Täter seine Fahruntüchtigkeit kannte oder billigend in Kauf nahm, haben das OLG Hamm NZV 1999, 92 und das OLG Köln zfs 1982, 379 entschieden.

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