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"Das Draeger-Testgerät wurde von dem Angeklagten ordnungsgemäß bedient, es zeigte 1,5 Promille an. Dieser Wert liegt deutlich über dem der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille. Das ordnungsgemäß jede Woche überprüfte und im übrigen geeichte Draeger-Testgerät funktionierte nach den übereinstimmenden glaubhaften uneidlichen Aussagen der Polizeibeamten B und H einwandfrei. Es ist seit zwei bis drei Jahren im Einsatz, das Gerät zeigt nach Angaben der Polizeibeamten in den Bereichen von 0,7 bis 1,8 Promille ziemlich genau an, es ist auf die niedrigen Werte justiert, um unnötige Blutentnahmen auszuschließen. Nach den glaubhaften Angaben der Polizeibeamten H und B sind keine Fälle bekannt
geworden, in denen das Draeger-Testgerät einen zu hohen Blutalkoholwert angezeigt hatte, den Polizeibeamten sind ebenso wie dem Gericht lediglich Fälle bekannt geworden, (in) denen das Draeger-Testgerät einen niedrigeren Wert
angegeben hatte, als später anhand der Untersuchung der Blutprobe festgestellt wurde. Bei den dem Gericht bekannt gewordenen Fällen handelt es sich jeweils um Blutalkoholergebnisse im Bereich von 1,1 bis 1,4 Promille, die nach dem Draeger-Test unter 1,1 Promille gelegen hatten. Damit war von einer Zuverlässigkeit des hier eingesetzten Draeger-Testgerätes auszugehen, damit war der Wert von 1,5 Promille zugrundezulegen, damit war der Angeklagte
absolut fahruntüchtig."
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