Dreht sich ein Fahrzeug beim Befahren einer Autobahnausfahrt um 360 Grad und bleibt sodann dort stehen, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine unangemessene Geschwindigkeit beim Befahren der Ausfahrt. Dies begründet eine Mithaftung von 80 % an einem Unfall, wenn der nachfolgende Verkehr bei einem Ausweichversuch ins Schleudern gerät.
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