Ein Bußgeldbescheid, der den Vorwurf enthält, der Betroffene habe zu bestimmter Zeit an einem bestimmten Ort mit einem bestimmten Fahrzeug einen Verkehrsunfall (mitverschuldet) verschuldet, bildet auch dann eine ausreichende Verfahrensgrundlage, wenn nähere Angaben über den Unfall und das dem Betroffenen zur Last gelegte Fehlverhalten fehlen.
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