Über den bloßen Besitz oder den gelegentlichen Konsum von Cannabis hinaus müssen konkrete tatsächliche Verdachtsmomente dafür vorliegen, dass der Fahrerlaubnisinhaber den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist. Liegen diese vor, ist die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens auf der Grundlage eines Drogenscreenings statthaft.
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