Der im Bereich des Strafrechts in Bezug auf den Konsum von Cannabis zum Nachweis der „absoluten” Fahruntüchtigkeit entwickelte „Cannabis-Influence-Factor” (CIF) ist für das Zusatzelement des fehlenden Trennungsvermögens im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nicht von Bedeutung.
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