Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ausnahmsweise ohne Einholung eines ärztlichen Gutachtens oder einer MPU zulässig, wenn der Betroffene gelegentlich Cannabis konsumiert hat, und feststeht, dass er unter der Einwirkung dieser Droge - und sei es auch nur einmal - am Straßenverkehr teilgenommen hat; hierzu genügt ein festgestellter THC-COOH-Wert von 28,8 ng/ml.
|
Vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, 349, zum Grenzwert von 1 ng/ml bei Verurteilungen nach § 24 a Abs. 2 StVG .
|
veröffentlicht in: Blutalkohol 2002, 336,
|
Vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 11 CS 04.2348 -, juris, m.w.N..
|