Das Verkehrslexikon

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LG Gießen v. 13.12.1995: Zum Nachweis der Durchfü hrung einer Eigenreparatur durch SV-Bescheinigung




Siehe auch
Eigenreparatur - Reparaturdurchführung in Eigenregie
und
Stichwörter zum Thema Schadensersatz und Unfallregulierung

Der Nachweis dafür, dass bei fiktiver Abrechnung des sog. Integritätsinteresses bei einer Reparatur in Eigenregie diese "vollständig und fachgerecht" durchgeführt wurde und dass keinerlei "Restschäden" übrig geblieben seien, kann bereits durch die Vorlage einer vorprozessual eingeholten entsprechenden Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen geführt werden (LG Gießen DAR 1996, 95 (Urt. v. 13.12.1995 - 1 S 423/95).

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