Ein nur gelegentlicher Cannabiskonsum reicht für sich allein nicht aus, um die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges feststellen zu können. Vielmehr bedarf es dazu des zusätzlichen Nachweises einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss. Bis zu dem Abschluss des auf Klärung dieser Frage gerichteten Strafverfahrens fehlt der Fahrerlaubnisbehörde die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis.
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