Das Verkehrslexikon

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BGH Urteil vom 19.12.1969 -VI ZR 63/69 - Auch bei regennasser Fahrbahn spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrzeugführers, wenn das Fahrzeug ins Schleudern gerät

BGH v. 19.12.1969: Auch bei regennasser Fahrbahn spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrzeugführers, wenn das Fahrzeug ins Schleudern gerät.


Der BGH (Urteil vom. v. 19.12.1969 -VI ZR 63/69) hat entschieden:
"Wenn ein Fahrer mit seinem Fahrzeug auf regennasser Straße ins Schleudern gerät und auf der Gegenfahrbahn in entgegengesetzter Richtung zum Stehen kommt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß ihn ein Verschulden trifft. Dieser Anscheinsbeweis kann nicht schon durch den Hinweis auf ungünstige, aber erkennbare besondere Straßenverhältnisse entkräftet werden.

... Wetterbedingter Zustand und Bauweise der Fahrbahn konnten nur im Zusammenwirken mit einem fahrlässig fehlerhaften Verhalten des Zweitbekl. zu solchem Unfall führen, sei es, daß er unaufmerksam oder zu schnell gefahren ist. Das Berufungsgericht hat das Verschulden des Zweitbekl. gerade darin gesehen, daß er seine Fahrweise nicht auf diese besonderen, ihm erkennbaren Straßenverhältnisse eingerichtet hat, wozu er nach Wetterlage, Straßenoberfläche und Eigenart seiner Ladung im besonderen Maße gehalten war."