Das Verkehrslexikon

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LG Berlin v. 10.03.1993: Bei einem Zusammenstoß bei oder direkt nach Fahrstreifenwechsel spricht der Anscheinsbeweis grundsätzlich gegen den Spurwechsler


Das Landgericht Berlin (Urteil vom 10.03.1993 - 24 O 680/92) hat entschieden:
Kommt es in einem engen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel zu einem Zusammenstoß von zwei Fahrzeugen des fließenden Verkehrs, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der den Fahrstreifen Wechselnde nicht die ihm kraft Gesetzes obliegenden besonderen Sorgfaltspflichten eingehalten hat, insbesondere nicht rechtzeitig den Blinker gesetzt und seiner doppelten Rückschaupflicht nachgekommen ist.