Das Verkehrslexikon

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Die Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Beurteilung von Diagrammscheiben ist empfehlenswert

Zeising NZV 1994, 383: Die Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Beurteilung von Diagrammscheiben ist empfehlenswert


Siehe auch EG-Kontrollgerät - Fahrtenschreiber - Fahrerkarte




Nach herrschender Meinung (Jagusch / Hentschel, StraßenverkehrsR, 32. Aufl., § 57 a StVZO Rdnr. 6 m. Nachw.; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 276) ist es nicht notwendig, die Diagramm-Scheiben durch einen Sachverständigen (insbesondere der Fa. Kienzle) auswerten zu lassen, um sie als Beweismittel gegen den Betroffenen verwenden zu können.


Hingegen ist Zeising NZV 1994, 383 der Auffassung, dass die Einholung eines SV-Gutachtens empfehlenswert sei (wobei sich dies dann im Ergebnis allerdings auch gelegentlich zum Nachteil des Betroffenen auswirken kann!):
"... nach meiner Erfahrung aus dem Vergleich zwischen den von den Polizeibeamten geschätzten Geschwindigkeiten (diese gehen jeweils in den Bußgeldbescheid ein) und den eingeholten Gutachten in ca. 100 Fällen, enthalten die Schätzungen in vielen Fällen jedoch Ungenauigkeiten von 2 bis 5 km/h (die Schätzungsgenauigkeit hängt u.a. davon ab, ob Vergrößerungsgeräte, bzw. Schablonen zur Auswertung der Diagrammscheibe vorhanden sind oder nicht), in der Regel zugunsten des Betroffenen. Des weiteren folgt aus den erholten Gutachten, dass häufig der Fahrtenschreiber generell 1 bis 2 km/h zu niedrig oder zu hoch aufzeichnet. Schließlich wird vom Sachverständigen durch Vergleich der aufgezeichneten Geschwindigkeit mit der aus zurückgelegter Wegstrecke und Zeit errechneten Geschwindigkeit ermittelt, ob die aufgezeichneten Geschwindigkeiten mit den aus Wegstrecke und Zeitfaktor errechneten übereinstimmen. Fehlende Übereinstimmung macht die Aufzeichnung unverwertbar, da ein Defekt des Fahrtenschreibers vorliegt. Liegt umgekehrt Übereinstimmung beider Werte vor, kann ein behaupteter Defekt des Fahrtenschreibers in vielen Fällen ausgeschlossen werden."