Das Verkehrslexikon

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OLG Düsseldorf Beschluss vom 11.09.1995 - 5 Ss (OWi) 304/95 - Zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Rotlichverstoß

OLG Düsseldorf v. 11.09.1995: Zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Rotlichverstoß


Zur Ahndung der Missachtung der bereits mehr als eine Sekunde andauernden Rotphase einer Verkehrsampel, wenn eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer nicht eingetreten und der Rotlichtverstoß nicht auf grobe Nachlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder Verantwortungslosigkeit zurückzuführen ist.


Siehe auch Stichwörter zum Thema Fahrverbot


Zusammenfassung:

Im Fall eines wendenden Kraftfahrers, der zunächst innerhalb seines Wendemanövers vor der roten Ampel angehalten hatte, den Wendevorgang dann jedoch bei immer noch rotem Ampellicht fortsetzte, wobei er inzwischen infolge Beobachtung des vorfahrtberechtigten Verkehrs "vergessen" hatte, dass er sich an einer LZA befand, hat das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.09.1995 - 5 Ss (OWi) 304/95 - (OWi) 125/95 I) die Geldbuße deutlich herabgesetzt und die Verhängung eines Fahrverbots für ausgeschlossen gehalten.

Die Verhängung eines Fahrverbots komme nicht in Betracht, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht eingetreten und der qualifizierte Rotlichtverstoß nicht auf grobe Nachlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder Verantwortungslosigkeit zurückzuführen sei.