Das Verkehrslexikon

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OLG Hamm Beschluss vom 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95 - Kein Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, wenn ein Geradeausfahrer zunächst hält, dann aber bei aufleuchtendem Rechtsabbiegepfeil losfährt

OLG Hamm v. 16.10.1995: Kein Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, wenn ein Geradeausfahrer zunächst hält, dann aber bei aufleuchtendem Rechtsabbiegepfeil losfährt


Das OLG Hamm (Beschluss vom 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95) hat entschieden:
Es handelt sich grundsätzlich nicht um einen Regelfall der Nr. 34.2 des BKat, wenn der ortsunkundige Betr,. der den Geradeausstreifen der Fahrbahn befuhr, zunächst ordnungsgemäß vor der Lichtzeichenanlage angehalten hat und erst dann in den Kreuzungsbereich eingefahren ist, als die Lichtzeichenanlage für den Rechtsabbiegerstreifen Grünlicht zeigte.


Siehe auch Der qualifizierte Rotlichtverstoß