Das Verkehrslexikon

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OLG Hamm Beschluss vom 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96 - Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt auch dann vor, wenn der Betroffene nach längerem Halt bei Rot dennoch gegen Schluss der Rotphase anfährt

OLG Hamm v. 14.11.1996: Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt auch dann vor, wenn der Betroffene nach längerem Halt bei Rot dennoch gegen Schluss der Rotphase anfährt


Zum Problem des Losfahrens während längeren Andauerns der Rotphase, wenn der Betroffene zunächst ordnungsgemäß angehalten hatte, hat das OLG Hamm (Beschluss vom 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96) entschieden:
Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gem. Nr. 34.2 BKatVO ist bei einer Missachtung des Rotlichts eines Wechsellichtzeichens nicht nur zu Beginn, sondern grundsätzlich während der gesamten Dauer der länger als eine Sekunde dauernden Rotlichtphase auszugehen.

Siehe auch Stichwörter zum Thema Fahrverbot




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