Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Potsdam Urteil vom 26.06.2002 - 73 OWi 421 Js 9093/02 (300/02) - Bei einem Rechtsanwalt, der regelmäßig Gerichtstermine in einem weiten Umkreis von seiner Kanzlei wahrnehmen muss, ist in Anwendung von § 2 IV BKatV von einem Fahrverbot abzusehen

AG Potsdam NJW 2002, 3342: Bei einem Rechtsanwalt, der regelmäßig Gerichtstermine in einem weiten Umkreis von seiner Kanzlei wahrnehmen muss, ist in Anwendung von § 2 IV BKatV von einem Fahrverbot abzusehen, weil die Anordnung eines Fahrverbots den Betroffenen bei der Wahrnehmung seiner beruflichen Aufgaben erheblich beeinträchtigen würde


Das Amtsgericht Potsdam (Urteil vom 26.06.2002 - 73 OWi 421 Js 9093/02 (300/02)) meint:
Bei einem Rechtsanwalt, der regelmäßig Gerichtstermine in einem weiten Umkreis von seiner Kanzlei wahrnehmen muss, ist in Anwendung von § 2 IV BKatV von einem Fahrverbot abzusehen, weil die Anordnung eines Fahrverbots den Betroffenen bei der Wahrnehmung seiner beruflichen Aufgaben erheblich beeinträchtigen würde.


Siehe auch Stichwörter zum Thema Fahrverbot


Bemerkenswert ist, dass gegen den Betroffene wenige Monate zuvor bereits ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt worden war; im konkreten Verfahren hat sich der Betroffene auf Nichterkennen des Begrenzungsschildes infolge Sonnenblendung berufen, was das Gericht als "leichteste" Fahrlässigkeit wertete.