Das Verkehrslexikon
Amtsgericht Potsdam Urteil vom 26.06.2002 - 73 OWi 421 Js 9093/02 (300/02) - Bei einem Rechtsanwalt, der regelmäßig Gerichtstermine in einem weiten Umkreis von seiner Kanzlei wahrnehmen muss, ist in Anwendung von § 2 IV BKatV von einem Fahrverbot abzusehen
AG Potsdam NJW 2002, 3342: Bei einem Rechtsanwalt, der regelmäßig Gerichtstermine in einem weiten Umkreis von seiner Kanzlei wahrnehmen muss, ist in Anwendung von § 2 IV BKatV von einem Fahrverbot abzusehen, weil die Anordnung eines Fahrverbots den Betroffenen bei der Wahrnehmung seiner beruflichen Aufgaben erheblich beeinträchtigen würde
Das Amtsgericht Potsdam (Urteil vom 26.06.2002 - 73 OWi 421 Js 9093/02 (300/02)) meint:
Bei einem Rechtsanwalt, der regelmäßig Gerichtstermine in einem weiten Umkreis von seiner Kanzlei wahrnehmen muss, ist in Anwendung von § 2 IV BKatV von einem Fahrverbot abzusehen, weil die Anordnung eines Fahrverbots den Betroffenen bei der Wahrnehmung seiner beruflichen Aufgaben erheblich beeinträchtigen würde.
Siehe auch Stichwörter zum Thema Fahrverbot
Bemerkenswert ist, dass gegen den Betroffene wenige Monate zuvor bereits ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt worden war; im konkreten Verfahren hat sich der Betroffene auf Nichterkennen des Begrenzungsschildes infolge Sonnenblendung berufen, was das Gericht als "leichteste" Fahrlässigkeit wertete.