Das Verkehrslexikon
OLG Hamm hat im Beschluss vom 29.09.2004 - 2 Ss OWi 591/04 - Ein Fahrverbot muss auch nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu verkehrsarmer Zeit auf einer Autobahn verhängt werden
OLG Hamm v. 29.09.2004: Ein Fahrverbot muss auch nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu verkehrsarmer Zeit auf einer Autobahn verhängt werden
Auch geringe Verkehrsdichte an einem Samstag auf der Autobahn ist bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung kein Grund, vom Fahrverbot abzusehen, wie das OLG Hamm hat im Beschluss vom 29.09.2004 - 2 Ss OWi 591/04 - entschieden hat:
"... Entgegen dem Rechtsbeschwerdevorbringen stellt die dargelegte Tatsache, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung zu verkehrsarmer Zeit auf einer ansonsten stärker frequentierten Autobahn erfolgt ist, keinen vom Regelfall abweichenden Umstand dar, denn die Tatbestände, für die § 2 Abs. 1 BKatVO i.V.m. der Anlage und der Tabelle ein Fahrverbot als Regelsanktion vorsieht, beschreiben nämlich in objektiver Hinsicht ausnahmslos Verhaltensweisen, die besonders gravierend und gefahrtragend sind. Bei ihrem Vorliegen kommt es auf die weiteren Einzelheiten der Verkehrssituation regelmäßig nicht an. Insbesondere kann den Betroffenen im Allgemeinen nicht entlasten, wenn die Verkehrsdichte zur Tatzeit gering war (vgl. BGH NJW 1997, 325 f.; Senatsbeschluss vom 29. April 1999 in 2 Ss OWi 1533/98 = ZAP EN-Nr. 475/99 = DAR 1999, 415 = NZV 1999, 394; Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2002 in 2 Ss OWi 789/02). ..."
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