Das Verkehrslexikon
OLG Düsseldorf Beschluss vom 27.09.1994 - 5 Ss (OWi) 299/94 - (OWi) 161/94 I - Zum Absehen vom Fahrverbot bei Durchfahren einer Baustellenampel ohne Gefährdung des Gegenverkehrs
OLG Düsseldorf v. 27.09.1994 und BayObLG v. 20.10.1995: Das Durchfahren einer Baustellenampel ohne Gefährdung des Gegenverkehrs rechtfertigt allein kein Fahrverbot
Bei Mißachtung einer Rotlicht abstrahlenden Baustellenampel, die nur zur Regelung des Verkehrs in einem einspurigen Baustellenbereich eingerichtet ist, stellt grundsätzlich keinen Regelverstoß dar und rechtfertigt daher nicht die Verhängung eines Fahrverbots, vgl. OLG Düsseldorf (Beschluss vom 27.09.1994 - 5 Ss (OWi) 299/94 - (OWi) 161/94 I).
Siehe auch Stichwörter zum Thema Fahrverbot
Auch das BayObLG (Beschluss vom 20.10.1995 - 2 ObOWi 672/95) hat im Fall einer Baustellenampel (und Vorsatztat!) nur die zur Urteilszeit geltende Regelbuße von 250,00 DM (also ohne Erhöhung) und kein Fahrverbot verhängt und ausgeführt:
"Kommt es in einem nur einspurig befahrbaren, mit einer Ampel versehenen kurzen Baustellenbereich nachts zu einem vorsätzlichen Rotlichtverstoß ohne Gefährdung des Gegenverkehrs, dann liegt, selbst wenn die Ampel bereits 12 Sekunden Rotlicht zeigte, kein besonders schwerwiegender Rotlichtverstoß vor."