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BayObLG Beschluss vom 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94 - Kein Fahrverbot, wenn ein Rechtsabbieger bei einsetzendem Grün für den Geradeausverkehr, aber bei noch roter Rechtsabbiegerampel losfährt
BayObLG v. 27.04.1994: Kein Fahrverbot, wenn ein Rechtsabbieger bei einsetzendem Grün für den Geradeausverkehr, aber bei noch roter Rechtsabbiegerampel losfährt
Das BayObLG (Beschluss vom 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94) hat entschieden:
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt nicht vor, wenn ein Rechtsabbieger anhält, weil die den Geradeausverkehr regelnde Wechsellichtzeichenanlage Rot hat und die für den Rechtsabbiegeverkehr maßgebliche Teilampel (Gelb-Rot) kein Lichtzeichen gibt, er jedoch beim Umschalten auf Grün für den Geradeausverkehr anfährt und dabei übersieht, daß die Teilampel inzwischen (schon länger als eine Sekunde) Rot zeigt.
Siehe auch Stichwörter zum Thema Fahrverbot