Das Verkehrslexikon

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OLG Hamm Beschluss vom 05.05.1994 - 2 Ss OWi 414/94 - Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden Fußgänger-Ampel nach dem Abbiegen

OLG Hamm v.´05.05.1994: Kein Fahrverbot für einen infolge einer Auseinandersetzung erregten Lkw-Fahrer und sog. "Mitzieh-Effekt"


Hält ein Lkw-Fahrer zunächst an der roten Ampel an, wo es zu einer ihn erregenden Auseinandersetzung mit einem rechts daneben befindlichen Busfahrer kommt und fährt er dann zusammen mit dem Busfahrer (dessen Rechtsabbieger-Ampel inzwischen Grün abstrahlt) an, obwohl die für ihn maßgebliche Geradeaus-Ampel immer noch rotes Licht abstrahlt (sog. Mitzieh-Effekt), dann handelt es nicht um einen Regelfall; es bedarf nicht der Verhängung eines Fahrverbots, vgl. OLG Hamm (Beschluss vom 05.05.1994 - 2 Ss OWi 414/94) unter Hinweis auf die zu den sog. Frühstarter-Fällen ergangene Rechtsprechung).


Siehe auch Stichwörter zum Thema Fahrverbot


Auch die Geldbuße wurde im konkreten Fall nicht kompensatorisch erhöht.