Das Verkehrslexikon

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BayObLG Urteil vom 18.08.2003 - 1St RR 67/2003 - Das Versenden einer SMS während der Fahrt dokumentiert eine erhebliche Sorglosigkeit und Verantwortungslosigkeit

BayObLG v. 18.08.2003: Das Versenden einer SMS während der Fahrt dokumentiert eine erhebliche Sorglosigkeit und Verantwortungslosigkeit


Das BayObLG (Urteil vom 18.08.2003 - 1St RR 67/2003) hat für die Strafzumessung in einem Fall von fahrlässiger Tötung, die jedoch mit der Handy-Benutzung kausal nichts zu tun hatte, gleichwohl entschieden:
Das Versenden einer SMS während der Fahrt dokumentiert eine erhebliche Sorglosigkeit und Verantwortungslosigkeit, der nicht einfach mit der jeder Lebenserfahrung widersprechenden Feststellung begegnet werden kann, es handele sich bei dem Versenden von SMS um ein sozialadäquates Tun wie das Bedienen des Autoradios.


Siehe auch Funktelefon - Handy-Benutzung - Gebrauch des Mobiltelefons


Aus den Entscheidungsgründen:

"... Fehlerhaft ist auch die Bewertung, die das Landgericht der Versendung der SMS hat zukommen lassen. Abgesehen davon, dass das Landgericht sich mit seiner Argumentation in Widerspruch setzt zur Regelung des § 23 Abs. 1a StVO, der die Benutzung von Mobiltelefonen, soweit diese während der Fahrt aufgenommen oder gehalten werden, gerade im Hinblick auf die besondere Gefährlichkeit eines solchen Verhaltens verbietet, entbehrt die Auffassung ersichtlich praktischer Kenntnisse bei der Benutzung eines Mobiltelefons. Das Eintippen einzelner Buchstaben und deren Aufsuchen auf der Tastatur, die Kontrolle auf dem Display und das Eingeben einer Empfängernummer führen zwangsläufig zu einer massiven Ablenkung vom Verkehrsgeschehen, selbst wenn man den Vorgang ständig unterbricht, um sich wieder auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren.

Die Kombination von (bekannter) Übermüdung mit zusätzlicher Ablenkung durch das Versenden von SMS während der Fahrt, auch wenn Letzteres für das Unfallgeschehen nicht kausal wurde, dokumentiert eine erhebliche Sorglosigkeit und Verantwortungslosigkeit, der nicht einfach mit der jeder Lebenserfahrung widersprechenden Feststellung begegnet werden kann, es handele sich bei dem Versenden von SMS um ein sozialadäquates Tun wie das Bedienen des Autoradios und das Beobachten der Anzeigen auf dem Armaturenbrett, zu dem ein Autofahrer sogar verpflichtet ist. ..."