Das Verkehrslexikon
Bundesverfassungsgericht Beschluss v. 18.04.2008 - 2 BvR 525/08 - Nichtannahmebeschluss der Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin, die hartnäckig gegen das Handyverbot am Steuer vorgegangen ist
BVerfG v. 18.04.2008: Nichtannahmebeschluss der Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin, die hartnäckig gegen das Handyverbot am Steuer vorgegangen ist
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 18.04.2008 - 2 BvR 525/08) hat entschieden:
Nichtannahmebeschluss der Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin, die hartnäckig gegen das Handyverbot am Steuer vorgegangen ist
Pressemitteilung vom 09.05.2008
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer
Gegen die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, wurde ein Bußgeld verhängt, da sie am Steuer ihres Fahrzeugs ein Mobiltelefon benutzt hatte. Im Hinblick darauf, dass sie in jüngerer Vergangenheit bereits in drei Fällen gegen das Handyverbot verstoßen hatte, setzte das Amtsgericht die Geldbuße auf 240 Euro fest. Das Oberlandesgericht verwarf den hiergegen gerichteten Antrag der Beschwerdeführerin. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verbotsnorm des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung bestünden nicht. Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der sich die Beschwerdeführerin immer wieder über das Verbot hinweg setzte, erscheine eine Erhöhung der Regelbuße um das 6-fache auch als Schuld angemessen.
Siehe auch Funktelefon - Handy-Benutzung - Gebrauch des Mobiltelefons
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin, mit der diese das Handyverbot am Steuer als verfassungswidrig rügte, nicht zur Entscheidung angenommen.
Anmerkung: Entscheidungsgründe liegen nicht vor.