Das Verkehrslexikon

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Zur Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes durch Nachfahren bei geeichtem Tacho und Fotodokumentation

Becker: Zur Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes durch Nachfahren bei geeichtem Tacho und Fotodokumentation


Siehe auch Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren oder Vorausfahren




Becker, Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr, 2000, S. 190 f: erläutert dieses Verfahren und seine Fehlerquellen wie folgt:
"Methode:

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt in diesem Fall dadurch, daß das Meßfahrzeug über eine gewisse Zeitdauer bzw. längs einer gewissen Fahrstrecke dem zu messenden Fahrzeug nach- oder vorausfährt und in kurzen zeitlichen Abständen das überwachte Fahrzeug fotografiert. Auf den Lichtbildern sind die Geschwindigkeit des Meßfahrzeugs sowie eine Uhr miteingeblendet. Damit ist zunächst die Geschwindigkeit des Meßfahrzeugs sowie die Länge der Überwachungszeit und hieraus ableitbar die Länge der überwachten Fahrstrecke bekannt. Für jedes Lichtbild läßt sich überdies der Abstand zwischen dem Meßfahrzeug und dem überwachten Fahrzeug mit Hilfe der optischen Abbildungsgesetze errechnen. Die optischen Abbildungsgesetze erlauben anhand der Größe eines Objekts auf dem Negativ bei bekannter Brennweite der Kamera die Entfernung des Objekts zur Kamera zu berechnen.

Die Zeitspannen zwischen den einzelnen Lichtbildern sollten nicht über 1,0 bis 2,0 sec liegen. Da sich der Abstand zwischen den Fahrzeugen für jedes Lichtbild berechnen läßt, muß er während der überwachten Fahrtstrecke nicht notwendigerweise genau konstant sein.


Das Verfahren läßt sich auch bei Dunkelheit durchführen. Als Bezugsmaß für die Abstandsermittlung können in diesem Fall die Scheinwerfer oder die Rücklichter des überwachten Fahrzeugs gewählt werden. Anhand der auf den einzelnen Lichtbilder miteingeblendeten Geschwindigkeit des Meßfahrzeugs kann man feststellen, ob dieses das hinterherfahrende Fahrzeug auflaufen ließ oder ob es einem vorausfahrenden Fahrzeug zu dicht auffuhr, wodurch sich der vorausfahrende Fahrer vielleicht zum Beschleunigen veranlaßt sah.

Aus rein mathematisch-naturwissenschaftlichen Überlegungen erfordert das Verfahren eigentlich nur die Aufnahme von zwei Lichtbildern innerhalb einer Zeitspanne von 1,0 bis 2,0 sec, um für diese Zeitspanne die Geschwindigkeit des überwachten Fahrzeugs innerhalb der vorgegebenen Fehlertoleranzen exakt zu ermitteln. Längere Voraus- oder Nachfahrzeiten bzw. -strecken sind - im Gegensatz zu der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren oder Vorausfahren mit einem Fahrzeug ohne geeichten Tachometer und ohne fotografische Registrierung des Abstandes - nicht notwendig.

Fehlerquellen:

Die Eichtoleranz eines im Meßfahrzeug eingebauten Tachometers beträgt
  • 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h,
  • 3% bei Geschwindigkeiten über 100 km/h.
Da die vom Tachometer angezeigte Geschwindigkeit nicht nur von diesem selbst, sondern auch vom Zustand der Bereifung des Meßfahrzeugs etc. abhängt, beträgt die tatsächlich zu berücksichtigende Verkehrsfehlergrenze
  • 5 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h,
  • 5% bei Geschwindigkeiten über 100 km/h.
Neben der Gangungenauigkeit des Tachometers sind im einzelnen folgende Faktoren zu beachten, die zu einer nicht korrekten Geschwindigkeitsanzeige des Tachometers des Meßfahrzeugs führen (in Klammern die mögliche Auswirkung auf die Tachometeranzeige):
  • Reifenfertigungstoleranz (plus/minus 2%)
  • Reifenverschleiß (plus 2%)
  • Reifenwachstum (minus 3%)
  • Reifenluftdruck (plus 1%)
  • Antriebsschlupf (plus 0,85%)
  • Reifenausweitung (minus 2% bis minus 9%)
  • Radlast (plus/minus 1 %).
Der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen läßt sich mit Hilfe der optischen Abbildungsgleichungen im Regelfall auf 5%, in Ausnahmefällen auf 10% genau ermitteln. Der Fehler bei der Abstandsermittlung hängt im wesentlichen von der Güte des Negativs (Bildschärfe, Korngröße etc.), aber auch von anderen Umständen (gekrümmter Fahrbahnverlauf etc.) ab. Der Fehler bei der Abstandsermittlung ist zahlenmäßig um so geringer, je näher sich das überwachte Fahrzeug am Meßfahrzeug befindet.

Die Fehlertoleranz der Brennweite der Kamera ist sehr gering."



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