Das Verkehrslexikon

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Die verschiedenen Radargeräte

Die verschiedenen Radargeräte


Siehe auch Radarmessverfahren




Becker "Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr, 2000, S. 56:

"Die Geschwindigkeitsmessung aller Radargeräte beruht auf dem Dopplereffekt. Von der Antenne wird ein relativ eng gebündelter Radarstrahl unter einem Winkel von 22° zur Fahrbahnlängsrichtung ausgestrahlt. Fährt ein Fahrzeug in das Strahlungsfeld der Antenne, so wird von diesem ein Teil der Strahlung reflektiert und von der Antenne wieder empfangen. Durch die Reflektion des Radarstrahls an dem sich bewegenden Fahrzeug tritt aufgrund des Doppler-Effekts eine Frequenzänderung der Strahlung ein, deren Größe der Geschwindigkeit des Fahrzeugs proportional ist. Der Frequenz unterschied zwischen der ausgesandten und reflektierten Strahlung kann daher als Maß für die Geschwindigkeit des Fahrzeugs herangezogen werden. Nach der Radarmessung wird ein sogenanntes Radarfoto gefertigt, dessen Auswertung durch Nachmessen zur Kontrolle der Messwerte herangezogen werden kann. Dieses Foto oder ein weiteres Frontfoto dienen auch der Identifikation des Fahrzeugs.

Gegenwärtig befinden sich die folgenden Verkehrsradargeräte im polizeilichen Einsatz:
  • MULTANOVA VR 3 FG/4 F 26 km/h bis 150 km/h
  • MULTANOVA VR 4 F 200 30 km/h bis 200 km/h
  • MULTANOVA VR 5 F 10 km/h bis 199 km/h
  • MULTANOVA VR 6 F 25 km/h bis 250 km/h
  • TRAFFIPAX SPEEDOPHOT 20 km/h bis 200 km/h
  • TRAFFIPAX Micro-Speed 09
  • Kleinradargerät Speed-Control (RADARPISTOLE).

Die Geräte TRAFFIPAX MESTA 204 DD G, SDR 77 und MULTANOVA VR 3 FG sind technisch veraltet und nicht mehr im Einsatz.

Die älteren Radargeräte (bis einschließlich Multanova VR 4 F 200) konnten nur den abfließenden Verkehr messen; ab dem Radargerät Multanova VR 5 F kann auch der ankommende Verkehr gemessen werden. Heute wird fast nur noch die ankommende Verkehrsrichtung gemessen. Der Grund liegt auf der Hand: das Messfoto ist gleichzeitig das Fahreridentifizierungsfoto.

Die neueren Radargräte arbeiten auf höheren Frequenzen als die älteren; die Frequenz der älteren Radargeräte (einschließlich Multanova 5 F) betrug 9410 MHz; die Frequenzen der neueren Radargeräte liegen darüber (Multanova VR 6 F: 34,3 GHz; Traffipax Speedophot: 24,12 GHz, Traffipax Micro-Speed: 13 450 MHz)."


Zu diesen Geräten zählt im übrigen auch das Einseitensensor-Gerät ES3.0 der Firma ESO GmbH; die Geschwindigkeitsmessung mit diesem Gerät ist vom Amtsgericht Lüdinghausen als standardisiertes Messverfahren im Sinne der BGH-Rechtsprechung anerkannt.

Zur Funktionsweise des Geräts ESO ES 3.0 führt das Amtsgericht Lübben (Beschluss vom 16.03.2010 - 40 OWi 1321 Js 2018/10) aus:
Ausweislich des Messprotokolls vom Tattage wurde ein Geschwindigkeitsmessgerät des Typs ES 3.0 verwandt.

Dieses Messgerät stellt die vom gemessenen Fahrzeug gefahrene Geschwindigkeit dadurch fest, dass das betreffende Fahrzeug mehrere Lichtschranken in Höhe des Sensorkopfes des Messgerätes durchfährt. Der Sensorkopf wird parallel zur Fahrbahn aufgestellt und aus den im rechten Winkel über die Fahrbahn verlaufenden Lichtschranken ergibt sich die Messlinie (in Höhe Sensorkopfmitte). Die sogenannte „Fotolinie" befindet sich 3 m hinter der Messlinie aus Fahrtrichtung des zu messenden Fahrzeuges gesehen.

Das Messgerät ES 3.0 löst nach einem festgestellten Geschwindigkeitsverstoß die Fotodokumentation erst mit Verzögerung aus. Die Fotolinie, welche sich ca. 3 m hinter der Messlinie befindet, und auf die die Kamera auszurichten ist, soll daher sicherstellen, dass das gemessene Fahrzeug hinreichend deutlich fotografisch dokumentiert wird. Dies ermöglicht eine klare Zuordnung der Messung zu einem Fahrzeug, wenn mehrere Fahrzeuge in kurzem Abstand die Messlinie passieren. Das gemessene Fahrzeug befindet sich dann in der sogenannten „logischen Fotoposition". Diese ergibt sich aus der Fotolinie, der Position des abgebildeten Fahrzeuges und der gemessenen Geschwindigkeit.

Bei der Überprüfung der logischen Fotoposition kann somit nicht nur festgestellt werden, welchem Fahrzeug ggf. eine Geschwindigkeitsüberschreitung zuzuordnen ist, sondern auch, anhand der Fahrzeugposition im Verhältnis zur Fotolinie, ob die durch das Messgerät ermittelte Geschwindigkeit schlüssig ist.

In der Bedienungsanleitung zu dem Messgerät ES 3.0 heißt es,
[...]8.2.3 Fotolinie für eine sichere Auswertung wird eine Dokumentation der Fotolinie an der Messstelle benötigt.

Die Fotolinie ist eine gedachte Linie quer zur Fahrbahn und befindet sich ca. 3 m in Fahrtrichtung hinter dem Sensorkopf (Sensorkopfmitte). Die Stelle an der sich diese Linie befindet, ist nachvollziehbar gekennzeichnet (Leitkegel, Reflexfolie, Kreidestriche, Spraydose o.ä.) und fotografisch als Fotolinie mindestens in einem Foto zu Beginn der Messung dokumentiert worden […]

Siehe auch:


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