Das Verkehrslexikon

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Die Eichfehlergrenzen (Messtoleranzen) bei modernen Radargeräten

Die Eichfehlergrenzen (Messtoleranzen) bei modernen Radargeräten


Siehe auch Radarmessverfahren




Die geringen Ungenauigkeiten, die sich auch bei den modernen Radargeräten nicht völlig vermeiden lassen, sind bereits durch die Festlegung der Eichmesstoleranzen berücksichtigt. Erhebliche Rechen- und Auswertungsfehler (Abweichungen von mehr als 3 km/h bis 100 km/h oder 3% des angezeigten Wertes über 100 km/h) werden von den im Einsatz befindlichen Radargeräten durch geräteinternen Abgleich der Ergebnisse der Messung aufgezeigt und die Messung verworfen.


Die heutigen gängigen Radargeräte besitzen folgende Eichfehlergrenzen:
  • +/— 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h

  • +/— 3 Prozent des angezeigten Wertes bei Geschwindigkeiten über 100 km/h.

Die Eichtoleranzen sind durch folgende Umstände bedingt:
  • 1 km/h bzw. 1% durch die Elektronik der Messgeräte,

  • 1 km/h bzw. 1% durch die Halbwertsbreite des Radarstrahls,

  • 1 km/h bzw. 1% durch geometrische Fehler (Aufstell- und Justierungsfehler).
Die Eichfehlergrenzen sollen folgende Umstände berücksichtigen:
  • Toleranz der Elektronik der Messgeräte,

  • Halbwertsbreite des Radarstrahls,

  • geringfügige geometrische Aufstell- und Justierungsfehler bzw. geringfügige geometrische Fehler bedingt durch nicht exakt parallele Fahrt der Fahrzeuge zur Fahrbahnlängsrichtung etc.
Da Eichungen auch dazu da sind, verschleißbedingt auftretende Fehler an Messgeräten festzustellen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Messgerät unmittelbar nach einer Eichung einen verschleißbedingten Fehler aufweist, nach der Lebenserfahrung wesentlich geringer als unmittelbar vor einer wieder anstehenden Eichung.

Ob ein Verkehrsradargerät zum Zeitpunkt der Messung die Eichtoleranzen eingehalten hat, setzt nicht nur voraus, dass das Gerät zum Messzeitpunkt geeicht war. Vielmehr muss auch überprüft werden, ob die nach der Geschwindigkeitsmessung erfolgte Eichung des Geräts irgendwelche Fehler ergeben hat. Dies kann anhand der Lebensakte des entsprechenden Verkehrsradargeräts festgestellt werden.