Das Verkehrslexikon
Die Video-Abstands-Messanlage VAMA - Feststellung der verschiedenen Verstöße
Video-Abstands-Messanlage VAMA - Feststellung der verschiedenen Verstöße
Siehe auch Die Video-Messanlage VAMA - Brückenabstandsmessverfahren und Geschwindigkeitsverstöße - Nachweis - standardisierte Messverfahren
Mit dem VAMA-Verfahren werden die einzelnen Verstoßarten wie folgt ermittelt (die nachfolgenden Ausführungen sind zitiert nach Krumm DAR 2005, 55 ff.)
Geschwindigkeitsverstöße:
Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt anhand einer einfachen Weg-Zeit-Berechnung. Die für das Durchfahren des 50 Meter langen Messbereichs benötigte Zeit wird durch Ablesung der ins Video eingespiegelten Einfahrtszeit des Fahrzeuges des Betroffenen in den Messbereich (nachfolgend: t 1) und der Ausfahrtszeit (nachfolgend: t 2) ermittelt. Diese Zeitpunkte werden i.d.R. durch die oben bezeichneten Videoprints aktenkundig gemacht. Dabei wird die Einfahrtszeit t 1 (täterfreundlich) auf den Zeitpunkt festgelegt, an dem sich die Vorderreifen des Betroffenen unmittelbar vor der ersten zu überfahrenden Linie befinden. Die Ausfahrtszeit t 2 ist (ebenso täterfreundlich) der Zeitpunkt unmittelbar nach Verlassen der zweiten Markierungslinie durch die Vorderräder des Betroffenenfahrzeugs. Hieraus ergibt sich folgende Berechnung der festzustellenden Geschwindigkeit „v” in km/h:
v =50 Meter Messstrecke mal 3,6 geteilt durch t2 minus t1.
Abstandsverstöße:
Für den „einfachen” Abstandsverstoß wird – neben der erforderlichen zwei Videoprints des Betroffenenfahrzeugs zur Geschwindigkeitsfeststellung – zur Abstandsermittlung ein drittes Videoprint als Berechnungsgrundlage und zur Inaugenscheinnahme abgezogen. Das erste Bild zeigt den oben beschriebenen Einfahrtszeitpunkt t 1 des Betroffenen. Das zeitlich zweite Bild zeigt das vorausfahrende Fahrzeug in dem Augenblick, in dem dieses mit den Hinterrädern die zweite Markierung erreicht, aber noch nicht überfahren hat (Ausfahrtszeit t 3). Das dritte Bild gibt die oben bezeichnete Ausfahrtszeit des Fahrzeugs des Betroffenen wieder (t 2). Zunächst ist anhand der Zeiten t 1 und t 2 die gefahrene Geschwindigkeit des Betroffenen zu ermitteln und zwar wie oben unter III. dargestellt.
Aus der Zeitdifferenz zwischen dem Zeitpunkt der Ausfahrt des Fahrzeugs des Vorausfahrenden (t 3) und des Fahrzeugs des Betroffenen aus dem Messbereich (t 2) lässt sich dann wie folgt der (Mindest-)Abstand in Metern berechnen:
Abstand in Metern = v in km/h mal (t3 minus t2) geteilt durch 3,6.
Der errechnete Abstand wird i.d.R. täterfreundlich auf halbe oder sogar volle Meter aufgerundet.
Einfahren in den Sicherheitsabstand zum Zwecke des Überholens:
Häufig wird das VAMA-Verfahren auch zur Feststellung einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Einfahren in deren Sicherheitsabstand genutzt. Für die reine Geschwindigkeits- bzw. Abstandsmessung sind hier natürlich ebenso drei Videoprints ausreichend, doch werden üblicherweise mehr Prints gezogen, insbesondere um den Zeitpunkt des Einscherens vor oder im Messbereich zu dokumentieren.
Geschwindigkeits- und Abstandsfeststellung erfolgen dann wie oben unter H. und III. dargestellt, wobei nunmehr die Geschwindigkeit des Fahrzeuges des nachfolgenden Fahrzeugs festgestellt wird (t 1 ist dann also die anhand des zeitlich ersten Lichtbildes feststellbare Einfahrtszeit des nachfolgenden Fahrers und t 2 dessen Ausfahrtszeit). In der Berechnung zur Abstandsermittlung ist t 3 nunmehr die Ausfahrtszeit des Betroffenen.