Das Verkehrslexikon
OLG Hamm Beschluss vom 17.12.1996 - 2 Ss (OWi) 1422/96 - Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30-km/h-Zone, wenn eine erhebliche Zeitdifferenz zw. Ein- u. Weiterfahrt lag
OLG Hamm v. 17.12.1996: Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30-km/h-Zone, wenn eine erhebliche Zeitdifferenz zw. Ein- u. Weiterfahrt lag
Siehe auch Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit
Eine größere zeitliche Differenz zwischen dem Zeitpunkt, zu dem ein Kraftfahrer in eine 30-km/h-Zone eingefahren ist, und demjenigen, zu dem er nach einem Zwischenaufenthalt in dieser weitergefahren ist, kann im Einzelfall dazu führen, daß bei Erhöhung der Geldbuße von einem Fahrverbot abgesehen wird (OLG Hamm Beschluss vom 17.12.1996 - 2 Ss (OWi) 1422/96).