Das Verkehrslexikon
OLG Hamm Beschluss vom 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96 - Witterung, Tageszeit u. Verkehrsdichte usw. spielen bei der Lasermessung nur für die Fahrzeugidentifizierung eine Rolle
OLG Hamm v. 12.11.1996: Witterung, Tageszeit u. Verkehrsdichte usw. spielen bei der Lasermessung nur für die Fahrzeugidentifizierung eine Rolle
Siehe auch Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit
Für das OLG Hamm (Beschluss vom 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96) bestehen generell an der Zuverlässigkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasermessgerät keine vernünftigen Zweifel ("standardisiertes Verfahren i.S.v. BGH DAR 1993, 474"), jedoch erstreckt sich diese Beurteilung nicht auf die Identifikation des betroffenen Fahrzeugs:
"Bei Einhaltung der Bedienungsanleitung gilt dies unabhängig von der Beschaffenheit des anvisierten Kennzeichens, den Witterungsbedingungen, der Tageszeit und der Verkehrsdichte.
Derartige Umstände (Witterungsbedingungen, Tageszeit und Verkehrsdichte) können aber Bedeutung für die richtige Zuordnung des Fahrzeugs erlangen. Insoweit ist das Verfahren nicht als standardisiert anzusehen. Bei hoher Verkehrsdichte und ungünstigen Lichtverhältnissen bedarf es deshalb einer nachvollziehbaren Darlegung des Tatrichters, warum dennoch vernünftige Zweifel an der richtigen Zuordnung des Fahrzeugs nicht bestehen."