Das Verkehrslexikon

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OLG Düsseldorf Beschluss vom 25.09.1996 - 2 Ss (OWi) 297/96 - Zur Klammerwirkung (Tateinheit eines Geschwindigkeitsverstoßes mit Überladung)

OLG Düsseldorf v. 25.09.1996: Zur Klammerwirkung (Tateinheit eines Geschwindigkeitsverstoßes mit Überladung)


Siehe auch Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit



Zur "Klammerwirkung" einer anderen Ordnungswidrigkeit mit mehreren Geschwindigkeitsverstößen und damit der Annahme von Tateinheit hat das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 25.09.1996 - 2 Ss (OWi) 297/96) ausgeführt:
"Tateinheit durch sog. Klammerwirkung wird hergestellt, wenn die mehreren selbständigen Delikte mit dem übergreifenden Dauerdelikt jeweils in Tateinheit stehen und die Dauertat mit den anderen Taten den mindestens gleichen oder schwereren Unrechtsgehalt aufweist (BGHSt 31, 29; 36, 151; BGH NStZ 1989, 20; 1993, 133; Dreher /Tröndle, StGB, 47. Aufl., Vorbem. § 52 Rdnr. 5; Vogler in LK, § 52 Rdnr. 27). Diese Voraussetzungen liegen vor, zumal bei der gebotenen konkreten Gewichtung der Verkehrsverstöße ... das Führen des überladenen Sattelkraftfahrzeugs hier nicht als minderschwerer Verkehrsverstoß anzusehen ist, dem eine solche Klammerwirkung nicht zukommen könnte."