Das Verkehrslexikon
OLG Celle Beschluss vom 28.09.2000 - 322 Ss 132/00 (OWi) - Keine Vorsatzvermutung bei Tempo-30-Zone
OLG Celle v. 28.09.2000: Keine Vorsatzvermutung bei Tempo-30-Zone
Siehe auch Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit
Das OLG Celle (Beschluss vom 28.09.2000 - 322 Ss 132/00 (OWi)) hat sich dagegen ausgesprochen, dass es einen Autofahrer klar sein muss, dass er sich in einer geschlossenen Ortschaft regelmäßig in einer Tempo-30-Zone befinde. Es hat deshalb die Vorsatzverurteilung durch das Amtsgericht aufgehoben und nur wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt:
"Eine vorsätzliche Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Tempo-30-Zone ist zumindest mit der Begründung unzulässig, dass "regelmäßig" in geschlossenen Ortschaften Tempo-30-Zonen eingerichtet sind. Dies trifft jedenfalls auf viele kleinere Orte nicht zu. Im übrigen betreffen Tempo-30-Zonen auch in Orten, in denen sie eingerichtet sind, häufig nur einige wenige Straßen oder Straßenzüge, während sonst die allgemein übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt."