Das Verkehrslexikon
BayObLG Beschluss vom 22.12.1992 - 2 ObOWi 428/92 - Langsames Fahren unterbricht die Handlung eines Geschwindigkeitsverstoßes nicht
BayObLG v. 22.12.1992: Keine Unterbrechung einer Dauerordnungswidrigkeit in Form einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch zwischenzeitlich langsameres Fahren
Siehe auch Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit
Das BayObLG (Beschluss vom 22.12.1992 - 2 ObOWi 428/92) hat ausgeführt:
"... Ebenso ist die Dauerordnungswidrigkeit nicht dadurch unterbrochen worden, dass der Betroffene verkehrsbedingt, nämlich durch das Ausscheren langsamerer Fahrzeuge auf die von ihm benutzte linke Fahrspur, gezwungen war, kurzzeitig seine Geschwindigkeit unter die Geschwindigkeitshöchstgrenze zu vermindern. Es ist ... rechtlich nicht zulässig, diese Handlung zu zerlegen."