Das Verkehrslexikon

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OLG Celle Beschluss vom 25.08.2005 - 222 Ss 196/05 (OWi) - Zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 100 %

OLG Celle v. 25.08.2005: Zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 100 %


Das OLG Celle (Beschluss vom 25.08.2005 - 222 Ss 196/05 (OWi)) hat zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung entschieden:
Hat der Betroffene die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 100 % überschritten, ist Vorsatz anzunehmen. Geschah der Verstoß in einer mit beidseitig angebrachten Begrenzungsschildern und mit Baken ausgestatteten Baustelle, dann braucht ein versehentliches Übersehen der Begrenzung nicht erörtert zu werden.


Siehe auch Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit


Aus den Entscheidungsgründen:

"... Auch die Angriffe gegen die Annahme einer vorsätzlichen Begehung der Geschwindigkeitsüberschreitung gehen fehl. Es entspricht ständiger Rechtsprechung der hiesigen Bußgeldsenate, dass bei Überschreitungen von mehr als 100 % regelmäßig Vorsatz anzunehmen ist.

Entgegen der Ausführungen der Rechtsbeschwerde bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Betroffene die die Geschwindigkeitsbegrenzung anordnenden Verkehrszeichen übersehen haben könnte. Nach den Feststellungen ist der Betroffene nach dem Halt an einer Lichtzeichenanlage in den ohne weiteres erkennbaren Baustellenbereich eingefahren, zu dessen Beginn nicht nur beidseitig die geschwindigkeitsbegrenzenden Verkehrszeichen, sondern zusätzlich noch Warnbaken aufgestellt waren. Bei dieser Sachlage ist es mehr als unwahrscheinlich, dass der Betroffene die Verkehrszeichen übersehen haben könnte. Mangels einer entsprechenden Einlassung des Betroffenen war das Amtsgericht deshalb nicht gehalten, diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen, zumal der Betroffene bei erstmaliger Konfrontation mit dem Vorwurf gegenüber dem Polizeibeamten R. nach den Feststellungen erklärt hat, er habe so fahren müssen , weil er seine Schwester vom Arzt habe holen müssen, was ebenfalls für eine vorsätzliche Begehung spricht. ..."