Das Verkehrslexikon

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Die Grüne Karte

Die Grüne Karte im Ausland?


Siehe auch Unfälle mit Auslandsberührung / Entschädigungsfonds (Verkehrsopferhilfe)




Die Grüne Karte ist der Versicherungsnachweis für den internationalen Kraftverkehr. Sie enthält wichtige Daten über Fahrzeug, Halter, und dessen Versicherung und ist kostenlos bei jedem Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.

Heute ist die Grüne Karte, die auf ein Abkommen aus dem Jahre 1949 zurückgeht, in vielen Ländern Europas nicht mehr zwingend erforderlich. Seit 1974 gilt das so genannte "Kennzeichenabkommen". Hiernach gilt statt der Grünen Karte das amtliche Kennzeichen des Wagens als alleiniger Versicherungsnachweis.

Jedoch sollte die Karte auf jeden Fall, soweit vorhanden, nach einem Unfall herausverlangt werden, da sie die für die Schadensregulierung erforderlichen Versicherungsangaben enthält und in vielen Fällen eine sog. Deckungsanfrage bei der entsprechenden Versicherung überflüssig macht.


Wo ist die Grüne Karte nicht nötig?

Nicht erforderlich ist die Grüne Karte dort, wo das Kennzeichenabkommen gilt.

Das heißt in den EU-Ländern:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
sowie in:
Island, Liechtenstein, Norwegen, Russland, Schweiz.

In diesen Ländern gilt das amtliche Kennzeichen des Wagens als alleiniger Versicherungsnachweis.

Wo ist die Grüne Karte nötig?


Vorgeschrieben ist die Grüne Karte bei Reisen in folgenden Ländern:
Albanien, Andorra, Belarus (Weißrussland), Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Tunesien, Türkei, Ukraine.