Das Verkehrslexikon
Landgericht Hannover Urteil vom 03.08.1994 - 13 O 58/93 - Zu einem angemessenen Schmerzensgeld von 500 € bei einem leichten HWS-Schleudertrauma
LG Hannover v. 03.08.1994: Zu einem angemessenen Schmerzensgeld von 500 € bei einem leichten HWS-Schleudertrauma
Siehe auch Halswirbelschleudertrauma - Lendenwirbelschleudertrauma - unfallbedingte Wirbelsäulenverletzungen
Bei einem leichtgradigen HWS-Trauma ohne Dauerfolgen mit unkompliziertem Heilungsverlauf und einer noch nicht einmal vierwöchigen Arbeitsunfähigkeit hat das Landgericht Hannover (Urteil vom 03.08.1994 - 13 O 58/93) einen Schmerzensgeldbetrag von 1.000,00 DM für angemessen gehalten:
"... Die Kammer hält ein Schmerzensgeld von 1.000,00 DM für die aufgrund des Unfalls erlittenen Verletzungen für angemessen und ausreichend. ...
Die Klägerin hat ein HWS-Schleudertrauma ersten Grades erlitten. Ausweislich der Bescheinigung des Krankenhauses war sie in der Zeit vom 25.03.-20.04.92 unfallbedingt krankgeschrieben. ... Die Klägerin war zum Unfallzeitpunkt 31 Jahre alt. Dass der Heilungsprozess kompliziert verlaufen sei, trägt die Klägerin nicht vor. Von Langzeitfolgen ist nach dem Gutachten des Sachverständigen nicht auszugehen. Angesichts dieser doch recht leichten Verletzung hält die Kammer unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle in der Rechtsprechung (vgl. Entscheidungen Nr. 86, 96, 99, 117 der Sammlung Hacks u.a., Schmerzensgeldbeträge, 16. Aufl.) ein Schmerzensgeld von 1.000,00 DM für angemessen, zumal auch nicht ersichtlich ist, dass der Beklagte zu 1 bei dem Auffahrunfall die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße vernachlässigt hätte. ..."