Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Aachen Urteil vom 07.09.2000 - 6 C 315//99 - Zur Nichtanwendung der Harmlosigkeitsgrenze bei einem Seitenaufprall

AG Aachen v. 07.09.2000: Bei einem Seitenaufprall findet die Harmlosigkeitsgrenze keine Anwendung


Siehe auch Halswirbelschleudertrauma - Lendenwirbelschleudertrauma - unfallbedingte Wirbelsäulenverletzungen




Das Amtsgericht Aachen (Urteil vom 07.09.2000 - 6 C 315//99) hat sich bei seitlichen Kollisionen gegen die Anwendung der sog. Harmlosigkeitsgrenzwerte, wie sie für Heckaufprälle angenommen werden, ausgesprochen:


"Bei seitlichen Anstößen kann auch bei geringeren anstoßbedingten Geschwindigkeitsänderungen als 11 km/h ein HWS-Schleudertrauma verursacht werden. Die Harmlosigkeitsgrenze von 11 km/h gilt lediglich für heckseitige Anstöße; für seitliche Anstöße existieren dagegen keine gesicherten Erkenntnisse; insbesondere entspricht es nicht einhelliger Auffassung, die Harmlosigkeitsgrenze auch auf Unfälle dieser Art zu erstrecken."

Ebenso hatte schon das Landgericht Landau (Urteil vom 03.08.1999 - 1 S 253/97) entschieden.