Das Verkehrslexikon
Kammergericht Berlin Urteill vom 01.10.1981 - 12 U 1518/81 - Unter Umständen volle Haftung des Geradeausfahrers bei Kollision mit Linksabbieger, wenn letzterer auf Rotlicht für den Geradeausfahrer vertrauen durfte
KG Berlin v. 01.10.1981: Unter Umständen volle Haftung des Geradeausfahrers bei Kollision mit Linksabbieger, wenn letzterer auf Rotlicht für den Geradeausfahrer vertrauen durfte
Siehe auch Grüner Abbiegepfeil - Räumungspfeil - strittige Ampelschaltung
Beim Vorliegen entsprechender Umstände, die ein Vertrauen des Linksabbiegers dahingehend begründen, daß der entgegenkommende Geradeausverkehr bereits rotes Licht für seine Fahrtrichtung hat, hat das Kammergericht Berlin (Urteill vom 01.10.1981 - 12 U 1518/81) volle Haftung des Geradeausfahrers angenommen:
Auch bei Fehlen einer Regelung durch grünen Linksabbiegerpfeil kann der Linksabbieger darauf vertrauen, daß kein Gegenverkehr mehr in die durch eine Lichtsignalanlage geregelte Kreuzung einfährt, wenn er daraus, daß entgegenkommende Fahrzeuge unmittelbar vor der Ampel angehalten haben und die Kreuzung im übrigen "frei" von Gegenverkehr ist, den zutreffenden Schluß zieht, daß die für den Gegenverkehr geltende Ampel bereits Rotlicht abstrahlt. In einem solchen Fall haftet der Gegenverkehr grundsätzlich voll für den durch eine Kollision mit einem Linksabbieger herbeigeführten Schaden.